BAG schreibt De-minimis-Förderprogramm für 2018 fort – mit Änderungen

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Wie es auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) – www.bag.bund.de – seit heute heißt, hat die „Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“ in der Fassung der Ersten Änderung vom 12. Dezember 2016 – im Markt als De-minimis-Förderrichtlinie bekannt –, auch für die Förderperiode 2018 weiterhin Gültigkeit. Für Reifen – neu, gebraucht oder runderneuert – für die Antriebsachsen ändert sich allerdings unter Berücksichtigung der Ende Mai veröffentlichten 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die Fördermöglichkeit für 2018. Hier die Details.

Das heißt die Förderung von Antriebsachsreifen mit dem Schneeflocken- bzw. 3PMFS-Symbol über die Fördermaßnahme 1.3 entfällt, da sie ab 2018 – für Reifen mit Produktionsdatum ab dem 1. Januar desselben Jahres – nicht mehr überobligatorisch, sondern gesetzlich als Winterreifen vorgeschrieben sind. Sie sind damit nur noch über die Fördermaßnahme 1.9 förderfähig. Alle anderen Fördermöglichkeiten von Reifen – neu, gebraucht oder runderneuert – bleiben wie gehabt bestehen. Details dazu zeigt das Schaubild anbei:

„Leider wurde in diesem Rahmen dem BRV-Antrag vom Juni 2017, der unmittelbar nach Veröffentlichung der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften gestellt wurde, zur Erhöhung der Förderung runderneuerter Reifen per se als Umweltprodukte von 50 auf 80 Prozent (über die Fördermaßnahme 1.9) nicht entsprochen“, beklagt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV), „obwohl wir darum inklusive politischer Unterstützung sehr gekämpft haben. Wir werden das Thema aber auf jeden Fall in 2018 wieder aufnehmen und weiter darum kämpfen, dann für die Förderperiode 2019“. ab

 

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