VDAT erhebt Klage gegen Porsche beim Bundeskartellamt

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Porsche liegt bereits seit Längerem mit Vertretern der freien Tuning- und Zubehörindustrie sowie mit dem Verband der Automobil Tuner e.V. (VDAT) zu unterschiedlichen Rechtsfragen im Streit. So will der Sportwagenhersteller an gewerbliche Tuner etwa keine Neufahrzeuge verkaufen, die diese jedoch unter anderem für die Produktentwicklung unbedingt benötigen. Porsche habe einer Mitteilung des VDAT zufolge sämtlichen Porsche-Zentren die Belieferung von gewerblichen Tunern insoweit ausdrücklich im Vertrag untersagt. Gleiches gelte für Ersatz- und sonstige Zubehörteile, die gewerbliche Tuner nur dann erhalten sollen, wenn verpflichtend erklärt werde, dass diese für die Instandhaltung von serienbelassenen Porsche-Fahrzeugen verwendet werden, so der VDAT weiter.

Bekanntlich ist in einem von einem Tuningunternehmen gegen Porsche angestrengten Prozess der Bundesgerichtshof (BGH) am 6. Oktober 2015 (AZ: KZR 87/13) zu dem Ergebnis gekommen, „dass derartige Verbote von Porsche rechtswidrig sind und zu einer massiven und ungerechtfertigten Wettbewerbsbeschränkung führen“, schreibt der Verband weiter in einer aktuellen Mitteilung. „Trotz eingereichter Klage des VDAT gegen Porsche, die diesbezüglichen Verbotsklauseln nicht mehr zu verwenden (LG Stuttgart 41 O 92/13 KfH), hat sich Porsche nicht veranlasst gesehen, die Porsche-Zentren von dem Verbot des Vertriebs von Fahrzeugen sowie Ersatz- und Zubehörteilen zu befreien. Der Verband hat deshalb nun auch Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht mit dem Antrag auf Abstellung der Zuwiderhandlung und Einleitung eines Bußgeldverfahrens (§ 32, 34 GWB)“, so der Verband weiter.

„Leider gibt es Belege dafür, dass die Konsequenzen des BGH-Urteils bisher nicht gegenüber den Porsche-Vertriebspartnern kommuniziert wurden“, sagt Harald Schmidtke, Geschäftsführer des Verbandes der Automobiltuner. Die Weigerung von Porsche, Neufahrzeuge an gewerbliche Tuner zu verkaufen, bestehe ebenso fort wie die Verweigerung der Belieferung mit Ersatz- und Zubehörteilen, wenn der Käufer nicht die Verpflichtungserklärung beim Teilekauf unterzeichne. „Da Porsche trotz nochmaliger schriftlicher Aufforderung an der massiven Wettbewerbsbehinderung festhält, waren wir nun gezwungen, Beschwerde beim Bundeskartellamt zu führen. Es ist von existenzieller Bedeutung, die Ausnutzung der monopolartigen Stellung von Porsche gegenüber den freien Tuning- und Zubehöranbietern zu unterbinden“, so der Geschäftsführer des VDAT. ab

 

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