Kumho-Tire-Bieter Doublestar und ein (womöglich) zu hoher Schuldendienst?

Unter die immer noch nicht entschiedene Frage, wer das durch die Gläubiger zum Verkauf angebotene 40,01 Prozent schwere Kumho-Tire-Aktienpaket kaufen wird, mischen sich weitere Misstöne. Während sich einerseits ein Rechtsstreit mit Park Sam-Koo, dem Chairman der Kumho-Asiana-Gruppe, ankündigt, da dieser Kumho Tire gerne über das Vehikel eines Konsortiums zurückkaufen möchte, was die Gläubiger aber mit ihm vertraglich ausgeschlossen haben, werden nun auch über den Höchstbietenden Qingdao Doublestar Meldungen verbreitet, wonach bei diesem nicht alles rund zu laufen scheint.

Medienberichten in Südkorea zufolge, etwa im „The Investor“, traue man dem chinesischen Hersteller und bisherigen Meistbietenden um das Kumho-Tire-Aktienpaket offenbar nicht zu, die für die Übernahme des koreanischen Reifenherstellers notwendige Kredite zu schultern. Dem Bericht zufolge habe Doublestar lediglich 223 der 955 Milliarden Won (184 von 787 Millionen Euro), die der Hersteller für Kumho Tire geboten hat, über ein Konsortium bestehend aus fünf Herstellern abgesichert. Die verbleibenden gut 720 Milliarden Won (593 Millionen Euro) müssten demnach über klassische Kreditlinien laufen. Da Qingdao Doublestar 2015 lediglich einen Jahresüberschuss von 9,6 Milliarden Won (acht Millionen Euro) erzielen konnte, der jährliche Schuldendienst für besagte Kumho-Tire-Kreditlinien aber allein 35 Milliarden Won (29 Millionen Euro) umfassen würde, zweifeln Beobachter in Korea die finanzielle Leistungsfähigkeit des chinesischen Bieters an.

Wie bereits vor einigen Tagen berichtet, scheint in Südkorea derzeit ein gewisser politischer Druck aufzukommen, der sich gegen den Verkauf des Herstellers an ein chinesisches Unternehmen wendet. Inwiefern Berichte wie der von „The Investor“ in einem entsprechenden Zusammenhang stehen, lässt sich demnach nur schwer beurteilen. Beobachter gehen aber davon aus, dass die Kreditlinien für den Kumho-Tire-Kauf durch Doublestar am Ende aber beim koreanischen Reifenhersteller selbst landen würden und dieser für den Schuldendienst ‚in eigener Sache‘ weitestgehend selber aufkommen müsste. ab

 

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