Alte Reifen verkauft – Händler vor Gericht

Ein Gebrauchtwagenhändler muss 1.300 Euro Strafe zahlen, weil er einem 49 Jahre altem Mann ein Auto verkaufte, auf das er zwei über zehn Jahre alte Reifen gezogen hatte. Einer dieser Reifen platzte, als der Käufer mit dem Wagen auf der A2 bei Hamm mit 200 km/h unterwegs war. Der Wagen schleuderte gegen einen Lkw und der Mann, der nicht angeschnallt war, starb noch an der Unfallstelle.

Der Gebrauchtwagenhändler wurde vor vier Jahren wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und bekam zunächst eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung aufgebrummt. In der Berufung wurde dann laut Berichten des WDR daraus jetzt nur noch eine Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro und eine Verwarnung vom Richter wegen fahrlässiger Tötung. Das Geld bekam die Witwe des Verstorbenen. cs

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