Schmiergeldaffäre hat für Ex-Schaeffler-Manager (vorerst) keine Konsequenzen

Medienberichten zufolge hat das Arbeitsgericht Würzburg eine von Schaeffler angestrengte Schadenersatzklage gegen frühere Mitarbeiter des Unternehmens abgewiesen. Bei acht ehemaligen Führungskräften – darunter auch der ehemalige Vorstandsvorsitzende Dr. Jürgen Geißinger – hatte der fränkische Industriezulieferer demnach insgesamt 62,5 Millionen Euro einklagen wollen, weil sie angeblich verbotene Schmiergeldzahlungen veranlasst hatten, wofür die der Konzern letztlich eine entsprechende Strafe hatte zahlen müssen. Das Geld wollte man sich so offenbar von den Verursachern des Ganzen zurückholen. Das Gericht hat der Schaeffler-Gruppe aber einen Strich durch diese Rechnung gemacht mit der Begründung, diesbezügliche Ansprüche seien inzwischen bereits verjährt bzw. verwirkt. Die Richter sollen das Gespräch des Compliance-Beauftragten in dem Unternehmen mit dessen Finanzvorstand Klaus Rosenfeld im Oktober 2011 als den Zeitpunkt festgestellt haben, ab dem Schaeffler von den Schmiergeldzahlungen wusste. Geklagt habe man dann jedoch erst mehr als vier Jahre später, heißt es weiter zur Begründung, warum sich nunmehr keine Ansprüche an die beklagten Manager ergeben. Obwohl Geißinger unabhängig davon die bestritten habe, überhaupt von den illegalen Zahlungen gewusst zu haben, soll der mit dem Fall befasste Richter ihm das gleichwohl nicht abgenommen und Schaeffler – wie es in den entsprechenden Berichten weiter heißt – „ein von Schmiergeldern und Bestechung geprägtes Geschäftsmodell“ in der Türkei vor 2011 bescheinigt haben. Schaeffler habe nun einerseits die Möglichkeit, bei der nächsthöheren Instanz (Landesarbeitsgericht Nürnberg) in Berufung zu gehen, während andererseits offenbar außerdem noch strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Würzburg in dem Fall laufen. cm

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