EU-Politik gegen PAKs: Welche Zukunft haben Reifenrezyklate als Ersatzrohstoff?

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Der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie macht sich ernsthafte Sorgen um die zukünftige Verwendung von Reifenrezyklaten in vielen Produkten – und demnach auch um die Struktur der in Deutschland fest etablierten Altreifenentsorgung. „Die aktuelle Fassung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (M-VV-TB) blockiert durch restriktive Anforderungen an maximale Stoffgehalte Produkte auf der Basis von Reifenrezyklat“, stellt nun Volker Krings, Experte für Technische Produkte beim Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie, fest. Krings weiter: „Damit steht in Deutschland die ressourcenschonende und nachhaltige Verwendung von Reifenrezyklat in einem wichtigen Anwendungsbereich vor dem Aus.“

Im Bereich Bauprodukte und Sportstättenbau hat sich ein Markt für Erzeugnisse aus Reifenrezyklat entwickelt, dessen Volumen 150.000 Tonnen pro Jahr überschreitet. Das entspricht gut einem Viertel der in Deutschland jährlich anfallenden Altreifen. Das Reifenrezyklat ist Ausgangsmaterial für eine breite Produktpalette, u. a. für Trittschallunterlagen, Matten zur Schwingungsdämpfung oder Sportböden.

„Das Problem besteht darin“, so der WdK-Experte, „dass die Anforderungen der M-VV-TB an Stoffgehalte, speziell an polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), nicht risikoadäquat sind.“ Dazu erläutert Krings weiter: „Mögliche Gefahren für die Umwelt oder die Gesundheit von Menschen setzt ein Freisetzen von PAK voraus. Die Verordnung reglementiert hingegen den Stoffinhalt. Somit wird keine Risikobewertung durchgeführt, die durch Migration belegt wird, sondern ein Verwendungsverbot auf der Grundlage eines ungeeigneten Analyseverfahrens ausgesprochen.“

PAKs in Kautschukmaterialien seien „weitgehend unbeweglich“, berichtet Krings, „das bestätigen aktuelle Migrationsuntersuchungen zuverlässig. Damit besteht auch keine Gefährdung durch einen Stoffübergang.“ Der WdK-Experte fügt hinzu: „In den Verwendungsbereichen der Produkte kommen gewerbliche Anwender, Nutzer oder Verbraucher bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gar nicht oder nur seltenen und dann kurzzeitig mit den Produkten in Kontakt.“

„Um die Zielsetzung der Kreislaufwirtschaft zu erfüllen ist es unabdingbar, dass Erzeugnisse im zweiten Produktzyklus, hier Bauprodukte aus Reifenrezyklat, nicht grundsätzlich von Verwendungen ausgeschlossen werden und die Eignungsprüfung durch realitätsnahe Prüfverfahren erfolgt“, fordert Krings abschließend.

Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (M-VV-TB) war nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus 2014 auf den Weg gebracht worden und liegt derzeit zum sogenannten Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission. Bereits vor einigen Wochen hatte der WdK grundsätzlich mehr Realitätsnähe in Sachen vermuteter Gefährdung durch PAK gefordertab

 

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