ZDK/ZTG bilanzieren anderthalb Jahre Mindestlohn in der Kfz-Branche

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Beim ersten sogenannten „Politischen Frühstück“ des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) ging es um das Thema Mindestlohn bzw. eine diesbezügliche Zwischenbilanz aus Sicht der Kfz-Branche. Denn selbst wenn die auch im Reifenhandel anzuwendenden gesetzlichen Regelungen nunmehr rund eineinhalb Jahre gelten, so gibt es augenscheinlich doch nach wie vor Kritikpunkte. Einer davon ist offenbar der von einem Zuviel an Bürokratie. „Viele der meist kleinen Betriebe mit unter acht Mitarbeitern klagen über den hohen Verwaltungsaufwand bei der Dokumentation der Arbeitszeiten“, so Jan-Nikolas Sontag, Geschäftsführer des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein, als einer der Teilnehmer an der Veranstaltung, die der ZDK gemeinsam mit dem Zentralverband des Tankstellengewerbes (ZTG) ausgerichtet hat. Zumal sich ZTG-Geschäftsführer Markus Pillok zugleich besorgt zeigt, dass schon geringfügige Unstimmigkeiten diesbezüglich zu Problemen führen könnten. „Die meisten Tankstellen haben kein elektronisches Zeiterfassungssystem. Die Mitarbeiter melden sich meist schon vor ihrer Schicht über die elektronischen Kassen an. Weil dann die Zeiten mit denen auf den Stundenzetteln oftmals nicht übereinstimmen, befürchten die Pächter künftig Geldbußen nach Kontrollen“, erklärt er.

Wobei entsprechende Überprüfungen nach dem Eindruck Sontags von ihrem Charakter her mitunter dem Eingreifen eines Sondereinsatzkommandos nicht unähnlich zu sein scheinen. „Wenn Zollbeamte in voller Montur in Autohäuser stürmen, führt das zu Irritationen bei den Kunden“, sagt er. „Dort, wo es zu Auswüchsen kommt, müssen wir im Zweifelsfall eingreifen“, verteidigt demgegenüber Steffen Kanitz, Mitglied des Bundestages (MdB) und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, das Vorgehen im Falle eines Falles. Die Politik lässt im Übrigen keine Zweifel daran aufkeimen, dass die Einführung einer Lohnuntergrenze die richtige Entscheidung war. „Der Mindestlohn ist sinnvoll, greift ordnungspolitisch und hat auf dem Arbeitsmarkt zu keinerlei Verwerfungen geführt. Die Befürchtung, dass er Jobs kosten würde, hat sich nicht erhärtet“, meint Prof. Dr. Matthias Zimmer, MdB und stellvertretender Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales. Dabei geht der Bundestagsabgeordnete zudem davon aus, dass mit Wirkung ab 2017 der Mindestlohn um wohl 30 Cent auf dann 8,80 Euro pro Stunde angehoben wird. cm

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