Sachen gibt’s: Notlaufsystem RBT Marke Eigenbau

Notlaufreifen sind mittlerweile nichts Exotisches mehr und erlauben in der Regel dank verstärkter Seitenwand eine Weiterfahrt für eine gewisse Strecke bei reduzierter Geschwindigkeit selbst bei völligem Druckverlust. Die Aufzählung der vielen innerhalb der Branche dazu kursierenden Namen verschiedener Anbieter – RunOnFlat, Zero Pressure (ZP), Runflat (RFT), Self Supporting Runflat (SSR) etc. – könnte man dank des Erfindungsreichtums eines Golf-Fahrers nun eigentlich auch noch RBT hinzufügen. Zumal dieses System nicht nur ohne Luft im Reifen, sondern sogar ganz ohne Reifen respektive Pkw-Rad im konventionellen Sinne auskommt. Doch die RBT- bzw. RollBretT-Lösung, die Beamte der Polizeiinspektion Boppard im Rahmen einer Verkehrsstreife auf der L206 bei Dörth/Emmelshausen jüngt als eine Art „Erlkönig“ im normalen Straßenverkehr entdeckten, hat ein Manko: Sie ist verkehrsrechtlich nicht erlaubt. Natürlich hatte der angehaltene Fahrer nicht die Erprobung eines Notlaufsystems im Sinn, sondern offenbar einfach kein Ersatzrad zur Hand. Deswegen hatte er ein Rollbrett hinten rechts an seinem Wagen montiert und es mit einem Seil am Dachgepäckträger „gesichert“ – Sachen gibt’s. „Umso kurioser, dass der Fahrzeugführer erst nach einer ‚verkehrsrechtlichen Belehrung’ einsah, dass sein ‚Ersatzrad’ dann doch nicht so ganz okay war“, so die Polizei, die das Auto selbstverständlich aus dem Verkehr gezogen hat. Der Fahrer muss jetzt mit einer Anzeige samt entsprechendem Bußgeld und Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. christian.marx@reifenpresse.de

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