Gummiventil abgerissen – Monteur muss 2.400 Euro für falsche Ventile zahlen

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Das Amtsgericht im bayerischen Schwandorf – zwischen Weiden in der Oberpfalz und Regensburg gelegen – musste sich kürzlich mit einem skurrilen Fall eines „fahrlässig begangenen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ befassen. Dabei musste sich der Monteur einer Weidener Werkstatt für die Montage von sogenannten Snap-in-Ventilen in zwei Sportfelgen verantworten, in die eigentlich keine Gummi-, sondern Schraubventile aus Metall gehörten, berichtet die Lokalzeitung. Laut ETRTO sind Snap-in-Ventile grundsätzlich bis zu 210 km/h zulässig. Sobald die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs darüber liegt, sind entweder Ventilabstützungen oder aber Metallschraubventile nötig; es gibt gewisse Ausnahmeregelungen.

Drei Tage nach der Montage der Ventile habe das Fahrzeug dann aber „plötzlich einen vollen Schub nach links“ bekommen, berichtete der Fahrer des 260 PS starken Wagens bei Gericht; die Fahrt endete mit einem wirtschaftlichen Totalschaden im Straßengraben; ohne Schwerverletzte. Die ermittelnde Polizei stellte daraufhin fest, dass an einem der beiden kürzlich ummontierten Räder das Gummiventil „abgerissen“ war, heißt es dazu weiter. Ob das während der Unfallfahrt bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h oder früher geschehen ist, konnte nicht ermittelt werden. Es seien darüber hinaus Räder verbaut worden, so ein Gutachter, die keine Freigabe für das Fahrzeug hatten. Das aber sei nicht unfallursächlich gewesen. So oder so, der Monteur musste schlussendlich eine Geldstrafe über 2.400 Euro akzeptieren. ab

 

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