Gericht erteilt Millionenschadenersatzforderung gegen Michelin Absage

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Ein Gericht in Lake Havasu City (Mohave County, Arizona/USA) hat in einem Verfahren um Schadenersatz in Höhe von 20 Millionen US-Dollar gegen den Kläger und damit zugunsten der Michelin North America Inc. entschieden. Denn nach einem Überschlagsunfall ohne Fremdbeteiligung hatte der Fahrer eines Wagens gegen den Reifenhersteller geklagt, weil aus seiner Sicht die am Fahrzeugs montierten und von Michelin in seinem Werk Ardmore (Oklahoma) gefertigten Uniroyal-Reifen des Typs „Tiger Paw AWP“ ursächlich für das Ganze waren. Zumal eine Laufstreifenablösung den Unfall ausgelöst hatte und der Kläger vermeintliche Produktionsfehler dafür verantwortlich machte. Zur Niederlage vor Gericht hat allerdings geführt, dass Michelin nachweisen konnte, dass zu der Laufstreifenseparation eine Reihe von Faktoren beigetragen hat, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens lagen. Genannt wird in diesem Zusammenhang unter anderem eine zuvor nicht fachmännisch ausgeführte Reparatur des letztlich ausgefallenen Reifens sowie dessen vorheriger Einsatz mit nachgewiesenermaßen „chronisch zu niedrigem Fülldruck“. Vor diesem Hintergrund begrüßt Michelin die Entscheidung des Gerichtes nachdrücklich, weil sie ein Schlaglicht auf die hohe Bedeutung eines korrekten Reifenfülldruckes für die Fahrsicherheit werfe. Darüber hinaus betont das Unternehmen, dass es auch zukünftig rigoros gegen Angriffe auf seine Reputation bzw. Unterstellungen mangelnder Produktqualität vorgehen werde, wenn man der Überzeugung ist, dass die Anschuldigungen unberechtigt sind. cm

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