Mobiler Montageservice bei ReifenDirekt/Delticom vom BRV eher kritisch beäugt

Weil sich in der BRV-Geschäftsstelle die Anfragen häufen, wie denn der Branchenverband den von ReifenDirekt/Delticom kommunizierten mobilen Montageservice einschätzt/bewertet, hat er das Thema in einem Newsletter aufgegriffen. „Um es auf den Punkt zu bringen – sowohl straßenverkehrsrechtlich als auch betriebswirtschaftlich eher kritisch“, schreibt Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler und äußert „erhebliche rechtliche Bedenken“.

Weiter heißt es: „Für die straßenrechtlichen Regelungen sind die Bundesländer zuständig. Alle Bundesländer haben in ihren Landesgesetzen für den Gemeingebrauch an Straßen und Wegen sowie für Sondernutzung übereinstimmende Regelungen getroffen. (…) Jede Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Straßenbaubehörde. Folglich wäre ein allgemeiner mobiler Reifenservice im öffentlichen Straßenraum in allen Bundesländern genehmigungspflichtig. Ob derartige Genehmigungen erteilt werden, muss erfahrungsgemäß als sehr fraglich bezeichnet werden.“

Ferner verweist der BRV darauf, dass das Thema schon vor Jahren im deutschen Markt getestet wurde mit dem Ergebnis, dass sich „eine solche Investition betriebswirtschaftlich nicht darstellen lässt, a) wegen i. d. R. zu geringer Auslastung und b) wegen der fehlenden Bereitschaft, insbesondere im privaten Endkundenbereich, die damit verbundenen Mehrkosten (An- und Abfahrpauschale und notwendigerweise höhere Dienstleistungspreise) einer solchen Dienstleistung zu bezahlen“.

Der BRV müsse  denn auch „eher warnen, sich einer derartigen Initiative (das Risiko trägt letztendlich der betreffende Betrieb) anzuschließen, wenn sich nicht – wie das bei einer Reihe unserer Mitglieder der Fall ist – im Kundenportfolio größere Flotten- und Leasingkunden befinden, die so – auf deren Betriebsgelände – zu bedienen sind.“ dv

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