Kommentar: Erziehungsfrage

Wer selbst Kinder hat, wird es kennen. Da droht man dem Töchterchen oder dem Sohnemann mit Sanktionen wie beispielsweise Stubenarrest, Taschengeldkürzungen oder Fernseh- bzw. – die heutzutage von den Kids wohl als weit schlimmer empfundene Variante – Handyverbot für den Fall, dass bestimmte von elterlicher Seite gezogene Grenzen übertreten werden. Aber tritt der Fall der Fälle dann tatsächlich ein, lässt man doch Gnade walten, vielleicht weil man nicht zu kleinlich sein oder gar zu autoritär wirken will.

Das Problem an der Sache: Fällt die angedrohte „Bestrafung“ letztlich aus, ist der „Abschreckungseffekt“ beim nächsten Mal deutlich kleiner gemäß dem Motto: Die ziehen das ja doch nicht durch. Kommt das zu oft vor, wird die Androhung von Konsequenzen überhaupt nicht mehr ernst genommen, und im schlimmsten Fall tanzt einem der Nachwuchs nach Belieben auf der Nase herum.

Das dahinter stehende Wirkprinzip lässt sich aus dem Privaten relativ einfach auf andere Bereiche übertragen. Als ein Beispiel sei hier auf den Euro-Stabilitätspakt verwiesen, den viele europäische Staaten verletzten und weiter verletzen, ohne dass sie dafür mit ernsthaften Sanktionen zu rechnen (gehabt) hätten. Folge dessen ist ein Vertrauensverlust in die Politik und wenn schon nicht in den europäischen Gedanken an sich, so doch zumindest in die gemeinsame Währung.

Ein analoger Mechanismus dürfte zudem einer der Gründe für die bis heute mangelnde Akzeptanz des Reifenlabels innerhalb unserer Branche sein. Per EU-Richtlinie wurde bekanntlich festgeschrieben, dass Reifen seit rund zwei Jahren hinsichtlich ihres Rollwiderstandes, ihres Nasshaftungspotenzials und des Abrollgeräusches zu kennzeichnen sind, wobei die Klassifizierung von den Herstellern selbst vorgenommen wird. Das Problem hier: Bis dato findet eine unabhängige Marktüberwachung der Richtigkeit der Labelwerte durch die öffentliche Hand nicht statt.

Ein potenzieller „Betrüger“ hat derzeit also wenig zu befürchten. Und wie es aussieht, könnte dieser Zustand durchaus noch eine Weile andauern. Denn nach Einschätzung von Thomas Salzinger, Leiter Fahrversuch Reifen bei dem dafür unter anderem wohl infrage kommenden Prüfdienstleister TÜV Süd, sind entsprechend nachhaltig wirksame Kontrollen der Reifenlabeleinstufungen wohl erst in zwei bis drei Jahren zu erwarten.

Nicht, dass es nicht schon heute Indizien gäbe, die für eine nicht ganz koschere Reifenlabeleinstufung des einen oder anderen Produktes von dem einen oder anderen Hersteller sprächen. Des Öfteren bereits sind bei den Reifentests bekannter Automobilzeitschriften beim Vergleich mehrerer Modelle schließlich schon „Ungereimtheiten“ aufgefallen bzw. wurden zwischen einigen Kontrahenten eklatante Bremswegunterschiede bei Nässe gemessen trotz nominell gleicher Labeleinstufung in dieser Disziplin.

Außerdem überraschte bei der diesjährigen Reifenmesse ein Hersteller aus Fernost, der seit fünf Jahren überhaupt erst Pkw-Reifen herstellt, mit gleich zwei in Bezug auf Rollwiderstand und Nasshaftung „AA“-gelabelten Modellen: mit einem für SUVs gedachten UHP-Reifen in der Dimension 285/35 R22 106W XL sowie mit einem Runflat in der Größe 195/55 R16 91W XL. Klar könnten die Labelwerte auch stimmen, doch wäre dies eine ziemliche „Ohrfeige“ für die sogenannten etablierten bzw. Premiumhersteller, bei denen trotz allen Know-hows „AA“-Reifen noch eine Seltenheit sind.

Um nun aber letztendlich Gewissheit in Bezug auf die Richtigkeit der Reifenlabeleinstufungen zu haben, tut eine funktionierende Marktüberwachung des Ganzen dringend not, weil ansonsten irgendwann kein Hahn mehr nach den Angaben auf dem Reifenlabel kräht. Wenn der Gesetzgeber die Verbraucher schon „erziehen“ will, sich beim Reifenkauf vorzugsweise für möglichst effiziente, sichere und leise Modelle zu entscheiden, dann sollte er auch so konsequent sein, die Übereinstimmung der von Herstellerseite dafür bereitzustellenden Informationen mit der Realität zu überprüfen. christian.marx@reifenpresse.de

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