Im Sommer können Winterreifen für Autofahrer in Italien teuer werden

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Während hierzulande allgemein „nur“ nachdrücklich vom Winterreifeneinsatz im Sommer abgeraten wird, kann es für Autofahrer in Italien demgegenüber teuer werden, wenn sie zwischen dem 15. Mai und dem 14. Oktober mit bestimmten Winter- und Ganzjahresreifen an ihrem Fahrzeug erwischt werden. Laut dem ADAC dürfen in dem betreffenden Zeitraum M+S-gekennzeichnte Bereifungen in dem Land nicht mehr genutzt werden, sofern es sich um solche der Geschwindigkeitsklassen L, M, N, P oder Q entsprechend den Maximalgeschwindigkeiten in Zehnerschritten von 120 bis 160 km/h handelt. Außerdem dürfe der Index des aufgezogenen Reifens ab der Klasse R, die für maximal 170 km/h steht, nicht unter dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. dem Fahrzeugschein eingetragenen Geschwindigkeitsindex liegen, so der deutsche Automobilklub weiter. Wer dennoch mit einem nicht zugelassenen Reifen auf italienischen Straßen unterwegs sei, müsse mit Strafen zwischen 419 und 1.682 Euro rechnen, heißt es weiter. Selbst eine Beschlagnahme des Fahrzeugs kann die italienische Polizei demnach im Falle eines Falles anordnen. cm

 

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