Kronprinz zum aktuellen Rückruf von Stahlrädern

Ein aktueller Rückruf von Pkw-Stahlrädern hat vielfach zu Verunsicherungen im Handel geführt. Die Sachlage ist komplex und daher mit wenigen Worten nur schwer vermittelbar. Einer der führenden Marktteilnehmer „Kronprinz GmbH – RäderPort“ (Solingen) hat der NEUE REIFENZEITUNG dazu einen Text übermittelt, der aus unserer Sicht die wichtigen Informationen in hohem Maße neutral zusammenfasst und darum wert ist, an dieser Stelle fast genauso wie uns zugesandt wiedergegeben zu werden:

„Das KBA hat den Rückruf von bestimmten Stahlrädern angeordnet, die von „Reifen Go!“ in den Markt gebracht wurden. Dies ist die erste konkrete Reaktion auf ein Problem, das es vor 2012 kaum gab. Allerdings kann der Gesetzgeber allein die Verbreitung problematischer Stahlräder nicht verhindern. Hier ist vielmehr der Fachhandel gefragt, das nötige Problembewusstsein zu entwickeln und sehr sorgfältig mit diesem Thema umzugehen. Kronprinz, einer der führenden Anbieter von Qualitätsstahlrädern, hat hier in den beiden letzten Jahren beim Fachhandel, auf Messen und in der einschlägigen Fachpresse Aufklärungsarbeit geleistet. In der Vergangenheit hat sich der Reifenfachhandel daran gewöhnt, die Stahlräder der etablierten Anbieter ohne Problem verbauen zu können, ohne dabei die dahinter stehende Gesetzeslage genauer zu kennen. Dies hat dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Die StVZO unterscheidet bei Pkw-Stahlrädern zwischen serienidentischen Stahlrädern und Sonderrädern. Die erstgenannten sind im Hinblick auf Werkstoff, Funktionsmaße, Design, Radlasten und technischen Eigenschaften mit den in der Erstausrüstung verbauten Rädern absolut identisch. Deshalb lässt der Gesetzgeber ein vereinfachtes Prüfungs- und Zulassungsverfahren zu. Die Räder werden mit einer KBA-Nummer gestempelt, die ABE muss dem Autobesitzer jedoch nicht ausgehändigt und von diesem mitgeführt werden. Sonderräder können dagegen von den in der Erstausrüstung eingesetzten Rädern an verschiedenen Stellen abweichen, weshalb ein erschwertes Prüfungs- und Zulassungsverfahren zur Anwendung kommt. In jedem Falle ist dem Autobesitzer die ABE auszuhändigen und von diesem mitzuführen.

Diese Regelung hat über 15 Jahre zuverlässig funktioniert, der Reifenhandel kannte nur den Standard der serienidentischen Räder, die von den etablierten Anbietern geliefert wurden. Seit 2011 haben allerdings die Missbrauchsfälle deutlich zugenommen. Seitdem sind im Markt auch Anbieter unterwegs, die Stahlräder vornehmlich aus Asien offerieren, bei denen es sich offensichtlich nicht um serienidentische Räder handelt, die aber häufig als solche getarnt werden. Fast immer werden diese Sonderräder dadurch aufgewertet, dass man die Räder unter der Artikelnummer eines der etablierten Anbieter laufen lässt bzw. diese zu Vergleichszwecken heranzieht. Dies ist nicht zulässig und zudem sehr gefährlich.

Bei Sonderrädern können sich von der Serie abweichende Verwendungsbereiche ergeben, die insbesondere bei der höchstzulässigen Radlast zu kritischen Ergebnissen führen können. Leider gibt es bei Sonderrädern offensichtlich zusätzlich Fälle, in denen KBA-Nummern eingestempelt und angegeben werden, ohne dass jemals eine Prüfung oder ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Die KBA-Nummer wurde also missbräuchlich verwendet.

Das KBA hat sich in den letzten Monaten intensiv mit dem Thema Stahlrad beschäftigt. Der zum Jahresende 2013 erstmalig angeordnete Rückruf für importierte Stahlräder des Anbieters Reifen Go! unterstreicht die Brisanz des Problems „Qualität bei Stahlrädern“, da hier die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden kann. Einige der bekannten Internetplattformen haben dies erkannt und bereits vor einiger Zeit reagiert. Sie zeigen heute entweder die Marke eines Stahlrades oder unterscheiden explizit zwischen Rädern in OE-Qualität (= serienidentisch) und anderen Stahlrädern.

Aber auch der Fachhandel ist hier in der Verpflichtung: Hinterfragen Sie bei vermeintlich günstigen Räderangeboten, ob es sich hierbei wirklich um serienidentische Räder im Sinne der StVZO handelt. Lassen Sie sich nicht von der Angabe einer KBA-Nummer oder dem Attribut „TÜV-geprüft“ täuschen. Es kann sich dann immer noch um Sonderräder handeln, für die es eine ABE-Mitführungspflicht wie bei Alurädern gibt und die sehr häufig Einschränkungen in den TÜV-Gutachten haben. Schauen Sie unbedingt vorher in das Gutachten solcher Räder. In den Auflagen wird z.B. eine vergleichsweise niedrige Radlast vorgegeben, sodass etliche der zunächst im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeuge dieses Rad plötzlich nicht mehr fahren dürfen. Verkaufen Sie auf keinen Fall Sonderräder, für die Ihr Lieferant kein Gutachten vorlegen kann.

Alle von uns unter den Marken Kronprinz oder Südrad vertriebenen Pkw-Stahlräder erfüllen die gesetzlichen Vorschriften und stehen in keinem Zusammenhang mit den vom KBA bemängelten Rädern. Bei einer Verwendung gemäß den von uns vorgegebenen Verwendungsbereichen sind sie absolut verkehrssicher und bedeuten keinerlei Risiko für den Fahrzeugbesitzer. Somit ist auch der Fachhandel auf der sicheren Seite.

Es liegt in Ihrer und der Verantwortung des Einzelhandels, hier das richtige Rad für das richtige Fahrzeug zu identifizieren. Ein Golf-Rad ist heute eben nicht mehr wie in der Vergangenheit ein Golf-Rad. Es ist wahrscheinlich, dass das KBA in der Zukunft weiter reagieren wird. Dies trifft dann auch den Großhandel: Dort lagernde Importräder werden schlagartig unverkaufbar.“

Wer weitere Informationen benötigt, findet diese auf der eigens eingerichteten Seite www.identrad.de. dv

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