„Preisparitätsklausel“ bei Tyre24 offenbar vom Tisch

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Im Frühjahr hatte eine Meldung die Runde gemacht, wonach Tyre24 plane, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) um eine sogenannte „Preisparitätsklausel“ nach dem Vorbild Amazons zu erweitern. Nachdem das Bundeskartellamt nun aber mitgeteilt hat, auch dieser Onlinehändler wolle nicht mehr an deren Durchsetzung festhalten, scheint das Thema bei Tyre24 nun ebenfalls vom Tisch zu sein. „Wir werden aktuell nichts an unserem Ablauf ändern“, hat vor diesem Hintergrund jedenfalls Tyre24-Geschäftsführer Michael Saitow den Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) wissen lassen. „Das heißt nach meinem Verständnis: Die Tyre24-AGB wird nicht um eine ‚Preisparitätsklausel’ ergänzt“, schlussfolgert der geschäftsführende BRV-Vorsitzende Peter Hülzer. Mit einem entsprechenden AGB-Passus sollten Anbieter auf Tyre24 ursprünglich dazu verpflichtet werden, ihre Produkte auf der Plattform nicht teurer anzubieten oder zu verkaufen als über andere elektronische Vertriebswege.

Doch weil das Bundeskartellamt schon in der Causa Amazon Bedenken angemeldet bzw. eine wettbewerbsrechtliche Prüfung des Ganzen angekündigt hatte, hieß es zunächst, Tyre24 werde deren Ausgang erst einmal abwarten. Zwar hat die Behörde den Fall noch nicht komplett zu den Akten gelegt, doch nachdem Amazon seine Absicht kundgetan hat, dass die „Preisparität“ auf dem Amazon-Marktplatz nicht mehr durchgesetzt werden soll, könnte es letztendlich genau dazu kommen. „Das Bundeskartellamt bewertet derzeit, ob die Maßnahmen (zum Beispiel Änderung der Amazon-AGB für die Händler) nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen, das Verfahren gegen Amazon insoweit zu erledigen. Hierfür ist unter anderem erforderlich, dass das Unternehmen von der ‚Preisparität’ endgültig Abstand nimmt und auch nach den Umständen keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. All dies ist derzeit noch Gegenstand unserer Prüfung“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. cm

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