Auf BRV-Initiative hin vorerst keine „Preisparitätsklausel“ in Tyre24-AGB

Hatte Tyre24 ursprünglich geplant, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die B2B-Plattform unter www.tyre24.de zum 1. Juni um eine sogenannte „Preisparitätsklausel“ zu ergänzen, so hat Geschäftsführer Michael Saitow dieses Vorhaben auf Vorschlag des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) nun zunächst ausgesetzt.

Mit einem entsprechenden Passus in den AGB sollten Anbieter über Tyre24 laut dem geschäftsführenden BRV-Vorsitzenden Peter Hülzer verpflichtet werden, ihre Produkte auf der Plattform nicht teurer anzubieten oder zu verkaufen als über andere elektronische Vertriebswege. Oder anders formuliert: Wenn jemand ein Produkt zu einem bestimmten Preis über Tyre24 anbietet oder verkauft, dann soll er das gleiche Produkt nicht zu einem günstigeren Preis in einem anderen Onlineshop anbieten respektive verkaufen. „Wir haben daraufhin die Geschäftsleitung von Tyre24 darauf hingewiesen, dass derzeit das Bundeskartellamt wegen der Einführung einer ‚Preisparitätsklausel’ gegen Amazon ermittelt. Geprüft wird, ob die ‚Preisparitätsklausel’ gegen das Kartellverbot verstößt“, erklärt Hülzer.

„Die Amazon-‚Preisparitätsklausel’, die den Händlern die Freiheit nimmt, ein über Amazon angebotenes Produkt an anderer Stelle im Internet preiswerter anzubieten, kann gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn durch die Beschränkung der Preissetzungsfreiheit der Händler auch der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Internetmarktplätzen beschränkt wird. Hierfür spricht einiges, da die Händler unter normalen Umständen ja ein Interesse haben, ihre Waren auf mehreren Marktplätzen im Internet anzubieten“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Das Ergebnis der entsprechenden Untersuchungen wird für den Spätsommer erwartet, weswegen sich Saitow offenbar vom BRV überzeugen ließ, die Tyre24-Planungen hinsichtlich der diesbezüglichen AGB-Ergänzung bis dahin zumindest aufzuschieben. cm

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