Tunerverband fordert freien Markt für sportliches Zubehör

50 Jahre nach der Vision eines europäischen Binnenmarktes war vor fünf Jahren die EU-Verordnung 764/2008 in Kraft gesetzt worden. Die EU-Kommission hatte festgestellt, dass der freie innergemeinschaftliche Markt längst nicht in allen Bereichen funktioniert. Die genannte Verordnung sollte das „Prinzip der gegenseitigen Anerkennung“ stärken und sicherstellen, dass kein Mitgliedsstaat ohne technische oder wissenschaftliche Nachweise die Vermarktung von Produkten einschränken oder behindern darf, die sich in einem anderen Mitgliedsstaat rechtmäßig in Verkehr befinden. Doch wie der erste Bericht der EU-Kommission zur Wirksamkeit der Verordnung aus dem Jahr 2012 belegt, sind die Ziele in Bezug auf technische Produkte bei Weitem nicht erreicht. Aktivitäten hat die EU trotzdem erst einmal in die Zukunft verlagert – man möchte die weitere Wirkung der Verordnung in der Praxis beobachten, beklagt der VDAT (Verband der Automobil Tuner).

Es ist nicht der Export von Waren in ein anderes EU-Land oder der Verkauf an Verbraucher, was den Mitgliedsunternehmen des VDAT Probleme bereitet, es ist die Situation, dass Verbraucher durch nachgelagerte nationale Regelungen (zum Beispiel Zulassungsrecht für Kfz) Schwierigkeiten damit haben können, die erworbene Ware legal nutzen zu dürfen – sprich, der Verkauf von zum Beispiel Leichtmetallrädern ist legal, allerdings nicht die Verwendung am Fahrzeug: eine paradoxe Situation mit erheblichen Einschränkungen für die freien und unabhängigen Zubehörhersteller.

In einigen Ländern fordert das nationale Recht die Freigabe des Fahrzeugherstellers für Änderungen an in Verkehr befindlichen Fahrzeugen. Dass die Fahrzeughersteller konkurrierende Produkte im Angebot haben, eigene kommerzielle Interessen verfolgen und die ihnen vom Gesetzgeber gegebene Möglichkeit der Marktbeeinflussung in vollem Umfang nutzen, um unliebsamen Wettbewerb durch herstellerunabhängige Anbieter auszuschließen, veranlasst die EU-Kommission bisher nicht zum Handeln, so der deutsche Tunerverband.

Anzumerken ist, dass geprüfte Kfz-Teile, die nachweislich keinen negativen Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, genauso ablehnend behandelt werden wie Teile ohne ein Prüfzertifikat, bei denen die Produktsicherheit in Einzelfällen in Frage gestellt werden könnte.

Der VDAT betrachtet die beschriebenen Strukturen – wie sie unter anderem in Italien und Frankreich bestehen – als nachgelagertes Handelshemmnis. Nationale Interessen, wodurch sie auch immer motiviert sein mögen, unterminierten das Prinzip der „gegenseitigen Anerkennung“ – und die EU schaue tatenlos zu, obwohl in allen europäischen Staaten dringend Impulse für eine Belebung des Binnenmarktes gefordert seien. Der VDAT hat die EU-Kommission auf derartige Marktzugangsbeschränkungen hingewiesen. dv

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