Azubis werden bei Conti künftig unbefristet übernommen

Continental will seinen fertig ausgebildeten Nachwuchs künftig unbefristet übernehmen. Ab dem 1. Januar 2013 haben demnach deutschlandweit alle Auszubildenden sowie dual Studierende nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung grundsätzlich einen Anspruch auf einen festen Arbeitsvertrag bei dem Unternehmen. Eine Vereinbarung für ein entsprechendes Verfahren haben Geschäftsleitung und Konzernbetriebsrat auf Grundlage von Übereinkommen im Metall- sowie Chemiebereich geschlossen. Diese Vereinbarung könne – auch für viele andere DAX-Konzerne – Vorbildcharakter insbesondere im Hinblick auf die demografische Entwicklung in Deutschland haben, ist man bei dem Automobilzulieferer überzeugt. Seitens des Konzerns wird die Vereinbarung jedenfalls als deutliche Verbesserung der eigenen Position im Wettbewerb um knapper werdende Fachkräfte gesehen. „Continental hat eine gute und lange Tradition in der Ausbildung, die eine wichtige Quelle unserer Nachwuchssicherung darstellt. Wir sind davon überzeugt, dass eine Investition in die Ausbildung eine Investition in die Zukunft unseres Unternehmens bedeutet“, sagt Personalvorstand Elke Strathmann.

„Gleichzeitig werden wir auch unserer Verantwortung gerecht, mit hoch qualifizierter Ausbildung den Standort Deutschland gerade in Zeiten des demografischen Wandels zu stärken“, erklärt sie. „Wir haben mit der Geschäftsleitung eine hervorragende Konzernbetriebsvereinbarung getroffen, die im Metall- und Elektro- sowie im Chemiebereich beispiellos ist. Continental wird durch die unbefristete Übernahme sowie durch die Erfolgsbeteiligung, die in gleicher Höhe an Azubis und Arbeitnehmer gezahlt wird, ein deutlich attraktiverer Arbeitgeber für Auszubildende. Wir können stolz sein auf das Erreichte“, ergänzt der Konzernbetriebsratsvorsitzende Hans Fischl. Nach Möglichkeit würden die Ausgebildeten an ihrem jeweiligen Ausbildungsstandort übernommen, heißt es weiter. Für den Fall, dass in Folge der Beschäftigungslage bzw. des Personalbedarfs am Heimatstandort eine Übernahme in eine ausbildungsadäquate Tätigkeit jedoch zunächst nicht möglich sein sollte, werde den Ausgebildeten eine unbefristete Übernahme an einem anderen Standort und/oder in Teilzeit angeboten. cm

0 Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

An Diskussionen teilnehmen
Hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert