“DDR-Staatsangehöriger” will nicht über sich richten lassen

Sollten Sie als Autofahrer ebenfalls einmal vor Gericht stehen und dort um Ihren Führerschein ‚kämpfen’, sollten Sie eines berücksichtigen: leugnen Sie dort nicht die Existenz oder die Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Dazu hatte sich jetzt vor dem Verwaltungsgericht in Meiningen nämlich ein Autofahrer hinreißen lassen. Da dieser sich gegenüber mehreren Ordnungswidrigkeiten, für die er bezahlen sollte, uneinsichtig zeigte, wurde dort über ihn Recht gesprochen. Seine Aussage allerdings, die Bundesrepublik Deutschland existiere gar nicht, sondern er habe immer noch die “Staatsangehörigkeit der DDR”, weckte bei den Richtern erhebliche Zweifel an seiner Fähigkeit als Kraftfahrer. Auch kam der Hinweis, der Richter solle doch erst einmal nachweisen, überhaupt Richter zu sein, nicht besonders gut an. Jetzt muss der Uneinsichtige ein amtsärztliches Gutachten über seine Zurechnungsfähigkeit beibringen, ansonsten werde ihm der Führerschein entzogen. ab

 

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