“Dringender Tatverdacht” gegen Rüdiger Höffken: Anklageerhebung

Anfang Juli 2011 ist Rüdiger Höffken (Attendorn), eine der schillerndsten Persönlichkeiten des deutschen Leichtmetallräderersatzgeschäftes, in Untersuchungshaft genommen worden und durfte bis zum heutigen Tage genausowenig wie sein Vertrauter Christoph Hoffmann, geschäftsführender Gesellschafter der Aluminiumrädermarke ICW (Attendorn), die Freiheit wiedersehen. Die Dauer der U-Haft galt schon als erstaunlich lang, doch könnte es wohl noch länger dauern, bis Höffken wieder auf freiem Fuß ist, denn in der lokalen Presse wird von der Anklageerhebung gegen Höffken, Hoffmann und zwei weiteren Personen ebenso berichtet wie von schwerwiegenden Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Bochum.

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Fortdauer der U-Haft angeordnet und begründet diese mit einer möglichen Fluchtgefahr. Schließlich habe Höffken Kontakte ins Ausland gepflegt. Darüber hinaus bestehe Verdunklungsgefahr, Höffken könne Zeugen – von denen die Staatsanwaltschaft in den letzten Monaten viele „antanzen“ ließ – versuchen zu beeinflussen.

Die Vorwürfe sind erheblich: Die Rede ist von einem zweistelligen Millionengesamtschaden und Steuerhinterziehungen in Höhe von 1.980440 Euro. Wobei man wissen muss, dass Höffken vor knapp vier Jahren wegen Steuerhinterziehung neben Zahlung einer Geldstrafe bereits eine Bewährungsstrafe von einem Jahr aufgebrummt bekommen hatte und die Bewährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Höffken wird unter anderem vorgeworfen, die Unternehmensgruppe, die vor allem mit seinem Kürzel „RH“ verbunden ist, spätestens seit Ende 2007 ausgeplündert und Vermögenswerte auf andere von ihm beherrschte Gesellschaften übertragen zu haben. Er sei bei seinem Privatvermögen ähnlich vorgegangen sein, wobei seine Ehefrau Monika als Begünstigte genannt wird. Und was bislang in der Branche noch eher den Status eines Gerüchtes hat, wird jetzt von der Staatsanwaltschaft bestätigt: In der Schweiz wurde ein Schließfach entdeckt, das Rüdiger Höffken zugerechnet wird und in dem sich neben 750.000 Euro 40 Kilogramm Gold befunden haben.

Höffken soll darüber hinaus seine Unternehmen finanzierenden Banken gegenüber falsche Angaben gemacht haben, Waren in Millionenwerten bestellt haben, ohne die Rechnungen zu bezahlen. Das OLG sieht im Falle einer Verurteilung „gravierende Freiheitsstrafen“ auf die Angeklagten zukommen, Höffken (64) stehe „vor den Trümmern seines Lebenswerkes“. dv

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