Staatliche Förderung verlängert: Rußpartikelfilter sind wieder begehrt

Immer mehr Besitzer eines Diesel-Autos buchen derzeit Werkstatttermine zur Umrüstung ihrer Fahrzeuge. Aus gutem Grund, denn seit Januar wird der staatliche Zuschuss für die Nachrüstung eines Rußpartikelfilters wieder gezahlt. 330 Euro in Bar gibt es pro Fahrzeug. Wer noch keinen Partikelfilter für seinen Diesel-Pkw hat, sollte nicht lange warten, denn der Fördertopf ist auf 30 Millionen Euro begrenzt: Das reicht für etwas mehr als 90.000 Fahrzeuge, wie ATU (Weiden in der Oberpfalz) mitteilt und aufzeigt, wie man die Förderung erhält und was es zum Thema Nachrüstung zu beachten gilt.

Die Förderung gilt für die Nachrüstung von Pkw, Wohnmobilen oder Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen. Und so einfach erhalten Autofahrer den Zuschuss: Im Anschluss an die Nachrüstung des Dieselfahrzeugs mit einem Partikelminderungssystem stellt die ausführende Werkstatt eine Bescheinigung über den Einbau aus. Damit geht man zur Zulassungsstelle und lässt die Umrüstung im Fahrzeugschein eintragen. Über ein Online-Formular kann nun der Barzuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de beantragt werden. Nach der Bearbeitung des Antrags überweist die BAFA die 330 Euro direkt auf das angegebene Konto.

Vier gute Gründe sprechen für eine Nachrüstung: 1. Der Geldbeutel wird durch den Zuschuss entlastet. 2. Der verringerte Partikelausstoß schont Umwelt und Gesundheit. 3. Der Wiederverkaufswert des Autos steigt. 4. Die Nutzungsmöglichkeiten erhöhen sich, da man auch in verschärfte Umweltzonen einfahren darf.

Grüne Plakette für größtmögliche Mobilität

Trotzdem sind immer noch viele Fahrzeuge ohne Rußpartikelfilter auf Deutschlands Straßen unterwegs. Kfz-Experte Franz Eiber von ATU: „Dabei haben die meisten Autos ohne Filter keine Chance auf den Erhalt der grünen Plakette im Rahmen der Feinstaubverordnung. Durch die Verschärfung der Umweltzonen in Städten wie Stuttgart, Frankfurt und Berlin haben Autofahrer dort nur mit grüner Plakette größtmögliche Mobilität. Wer dagegen verstößt, riskiert 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.“ dv

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