ACE: Nur jeder zweite Mietwagen fährt auf Winterreifen

Der ACE Auto Club Europa hat alle Autovermieter in Deutschland aufgefordert, ihre Fuhrparks in der laufenden Wintersaison obligatorisch mit Winterreifen mit M+S-Symbol auszurüsten und die auf Mieter zurollenden zusätzlichen Kosten im Zaum halten. Laut ACE hätten sich bislang lediglich zwei große Mietwagenunternehmen (Europcar und Sixt) entschlossen, von dieser Woche an Autos ohne Aufpreis mit wintertauglicher Bereifung zu versehen, so die offizielle Darstellung der Anbieter. Doch wer lieber auf Sommerreifen fährt, bekomme dann laut ACE eben gegenüber den mit Winterreifen ausgerüsteten Fahrzeugen einen vergleichsweise besonders günstigen Mietpreis offeriert. „Damit ist klar, auch Autovermieter haben nichts zu verschenken, irgendwo müssen sie die Mehrkosten für Winterreifen den Kunden wohl anrechnen“, sagte Gert Schleichert, Leiter Auto & Verkehr beim ACE. Die Avis Autovermietung teilte dem ACE unterdessen mit, dass sie ihre Flotte seit 1. November 2011 bis zum 31. März 2012 komplett mit wintertauglicher Bereifung ausrüste. Es gebe den Avis-Angaben zufolge keinen Extra-Zuschlag für die Winterreifen. Die Winterreifenpauschale sei – wie auch bei den anderen Autovermietern – im Mietpreis enthalten, so der ACE in seiner Mitteilung weiter.
Schleicherts Angaben zufolge verfügen Europcar und Sixt als Autovermieter über einen Marktanteil von zusammengenommen rund 59 Prozent. Weil aber noch nicht einmal deren Fuhrparks komplett mit Winterreifen ausgerüstet seien, schätzt der ACE, dass auf die gesamte Branche bezogen bestenfalls nur jeder zweite Mietwagen über Winterreifen verfüge. Demgegenüber betrage bei privaten Autobesitzern die Winterreifenquote bereits knapp 90 Prozent; nicht mitgerechnet hierbei seien die durchaus wintertauglichen Ganzjahresreifen; deren geschätzte Quote nach Angaben des Clubs etwa sieben Prozent betrage. Manche Mieter von Autos neigen nach Angaben des ACE aus Gründen der Kostenersparnis zu einem Verzicht auf Winterreifen. Damit aber brächten sie sich und andere bei Schnee und Eis in Gefahr, mahnte ACE-Sicherheitsexperte Schleichert.
Rein rechtlich gesehen seien laut ACE weder private Fahrzeughalter noch gewerbliche Autovermieter verpflichtet, ihre Autos mit Winterreifen auszustatten. Der Grund: Auch die seit dem vergangenen Jahr strenger formulierte sogenannte Winterreifenpflicht (M+S-Reifen statt „geeignete Bereifung“) ist nach wie vor situativ an die jeweils herrschenden Straßenverhältnisse geknüpft. Das bedeutet, dass im Winter – sofern die Straße nicht von Eis, Schnee oder Schneematsch bedeckt ist – auch auf Sommerreifen gefahren werden darf, weshalb Winterreifen noch immer nicht überall zur Standardausrüstung gehörten, auch nicht bei Mietwagenunternehmen.
Verantwortlich für die richtige Bereifung sei grundsätzlich auch nicht der Halter, in diesem Fall der Autovermieter, sondern immer der Fahrer, also der Mieter. Bereits im vergangenen Jahr haben der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und der ACE an die Autovermietungsgesellschaften appelliert, sie sollten im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung für die Ausrüstung ihrer Mietwagenflotten mit Winterreifen sorgen.
Der ACE rät, Autofahrer sollten schon bei der Reservierung einen Wagen mit Winterreifen verlangen. Winterreifen sorgten nach Überzeugung aller Unfallverhütungsexperten im Winter nachweislich für mehr Sicherheit. Umgekehrt gelte: Wenn Schnee- und Eisglätte herrschen, muss in Vermeidung einer Karambolage und einer Strafe die Weiterfahrt streng genommen abgebrochen werden, falls das Auto lediglich mit Sommerreifen ausgestattet ist. Wer mit Sommerreifen auf glatter Fahrbahn unterwegs ist, riskiere ein Bußgeld von bis zu 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Dieses Bußgeld wird nicht etwa von den Autovermietungen getragen – verantwortlich sei einzig und allein der Fahrer, betont der ACE.
Wer bei Eis und Schnee trotz situativer Winterreifenpflicht mit Sommerreifen fährt und in einen Unfall verwickelt wird, könne außerdem Probleme mit der Versicherung bekommen. Verkehrssicherheitsexperte Gert Schleichert vom ACE erklärt: „Für den Schaden beim Unfallgegner muss die Haftpflichtversicherung zwar grundsätzlich immer gerade stehen, aber danach führt an einer Einstufung in einen ungünstigeren Versicherungstarif kein Weg vorbei. Bei einer Kaskoversicherung sind die Folgen möglicherweise noch schwerwiegender. Wer falsch bereift unterwegs ist, riskiert nämlich wegen grober Fahrlässigkeit seinen Kaskoversicherungsschutz, wird also bei der Regulierung des selbst zugefügten Schadens alleine gelassen. Es muss allerdings nachgewiesen werden, dass hier die Bereifung tatsächlich zu einer Gefahrenerhöhung geführt hat. Im Falle eines Schadens wird es dann womöglich zu einer Kürzung der Ansprüche gegenüber dem Versicherer kommen.“ Wer den damit verbundenen Kosten entgehen wolle, sollte von vornherein auf Nummer sicher fahren und einen Wagen mit Winterreifen buchen, rät der ACE-Experte. ab

0 Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

An Diskussionen teilnehmen
Hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert