Anhebung der Mindestprofiltiefe für Winterreifen kurzfristig wohl nicht auf der Agenda

Die NEUE REIFENZEITUNG hatte im August über die geplante StVO-Novelle berichtet. Den damaligen Aussagen des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) zufolge hatte man der Erhöhung der Mindestprofiltiefe auf vier Millimeter bei Pkw-Winterreifen sowie die Ausdehnung der Regelung auf Fahrzeuge bis zu 7,5 t noch für das laufende Jahr gute Chancen eingeräumt. Da es bis dato eher nach einem „Still ruht der See“ aussieht, hat die NEUE REIFENZEITUNG in der Verbandsgeschäftsstelle nach dem aktuellen Stand gefragt und vom geschäftsführenden Vorsitzenden Peter Hülzer erfahren, dass mit einer Umsetzung der geplanten StVO-Novelle noch in diesem Jahr wohl eher nicht mehr zu rechnen sein dürfte.

Es liege derzeit am Bundesverkehrsminister, den bei ihm vorliegenden Verordnungsentwurf in das Kabinett einzubringen – die Bundesregierung müsse diesen dann dem Bundesrat zum Beschluss vorlegen. Ob das und wann das passiere, wisse man nicht, die Büroleitung sowie der Ministeriumssprecher erteilten derzeit keine Auskunft, so Hülzer und vermutet, dass die Novelle in das nächste Jahr verschoben wird. Seitens des BRV stelle man sich jedenfalls darauf ein, dass die Novelle in diesem Jahr nicht mehr komme und man gemeinsam mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat Anfang 2012 daran arbeiten werde, dass dieser Punkt erneut auf die Agenda der politischen Entscheidungsträger gesetzt wird.

Peter Hülzer weiter: „Eine Inkraftsetzung in 2011 würde im Übrigen unseres Erachtens keinen Sinn mehr machen, denn im Reifenfachhandel sind per Ende Oktober im Bundesdurchschnitt bereits 35 Prozent der Umrüstkunden bedient worden. Ein Teil davon hat sich seine M+S-Reifen – im Vertrauen darauf, dass es bei der 1,6-mm-Grenze bleibt – montieren lassen, und zwar mit einem Profil, das um die vier Millimeter liegt. Diesen Kunden kann ja, bei allem Interesse an Umsatz und Ertrag, nicht zugemutet werden, den Reifenfachhandel in Kürze nochmals aufzusuchen, um ihr Fahrzeug novellenkonform bereifen zu lassen.“ dv

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