Novelle der StVO-Novelle in der Beratung – Gute Chancen

Die Vorschriften zur „situativen Winterreifenpflicht“ der Straßenverkehrsordnung könnten eventuell noch zur kommenden Saison um weitere Aspekte ergänzt werden. Aktuell steht die StVO-Novelle vom vergangenen Dezember auf ausdrücklichen Wunsch des Bundesrates auf dem Prüfstand. Wie der in die Beratungen involvierte Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk könnte noch rechtzeitig zur neuen Wintersaison ein Regelungsentwurf auf dem Tisch liegen, der – sofern beschlossen – drei Ergänzungen zur aktuellen Rechtslage mit sich bringt.

Zu allererst geht es darum, ob durch die neue Ausrüstungsvorschrift der StVO auch ein Bußgeldtatbestand für den Fahrzeughalter geschaffen werden sollte. Nach aktueller Rechtslage ist lediglich der Führer eines Fahrzeugs bußgeldpflichtig. Eine entsprechend weiter ausgelegte Vorschrift hätte gerade Auswirkungen auf die Umsetzung der Winterreifenregelung der StVO bei Firmenwagen. Eine zweite Ergänzung könnte die Erhöhung der Mindestprofiltiefe für Winter-/M+S-Reifen von aktuell 1,6 auf dann vier Millimeter sein. Dies könnte in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) festgeschrieben werden. Zu guter Letzt wird derzeit auch darüber beraten, ob die Ausnahmeregelung bei der Ausrüstungspflicht von 3,5 auf 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht angehoben werden sollte. Aktuell müssen lediglich Fahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 3,5 Tonnen mit einer entsprechenden Bereifung auf der Antriebsachse ausgestattet sein.

Nach Einschätzung des BRV werde die letztgenannte Ergänzung zur aktuellen Rechtslage „wohl eher nicht kommen“, während die beiden erstgenannten hingegen gute Chancen hätten, umgesetzt zu werden. „Wie auch immer die Prüfung zu befürwortender weiterer Regelungen im Zusammenhang mit der Fahrzeugbereifung im Winter ausgehen mag – Reifenfachhändler können und sollten vor allem den Aspekt ‚Mindestprofiltiefe’ schon jetzt als Argument in ihrer Kommunikation für das anstehende M+S-Geschäft nutzen“, so der Verband. ab

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