Zankapfel Dunlop-ROF-Winterreifen: Ton wird spitzer

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Nachdem dem Reifenfachhandel sauer aufgestoßen ist, sich möglicherweise mit einer bevorzugten Belieferung von Autohäusern mit Dunlop-Winterreifen in ROF- bzw. RunOnFlat-Ausführung konfrontiert zu sehen, scheinen sich die Fronten zwischen dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) auf der einen und dem Goodyear-Dunlop-Konzern auf der anderen Seite weiter zu verhärten. Zumindest ist der Umgangston ein wenig spitzer geworden. So hat einerseits Frank Titz in seiner Funktion als Director Consumer Tires bei der Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH den BRV in einem auch der NEUE REIFENZEITUNG vorliegenden Schreiben darum gebeten, zukünftig “davon Abstand zu nehmen, durch Vermutungen zu offenen Fragestellungen des BRV an Goodyear Dunlop eine Bestätigung von Sachverhalten gegenüber der BRV-Mitgliederschaft zu suggerieren, die in dieser Form nicht zutreffend sind”. Dem hält der geschäftsführende BRV-Vorsitzende Peter Hülzer entgegen, dass man in dieser Angelegenheit zwar tatsächlich nur Vermutungen geäußert habe, diese aber auf Aussagen des Außendienstes des Herstellers gegenüber dem Handel basierten, und das Unternehmen ungeachtet all dessen die Chance auf eine detaillierte Stellungnahme zu dem Sachverhalt ungenutzt habe verstreichen lassen. Angesichts des in Titz’ jüngstem Schreiben enthaltenen Hinweis, dass “keine Abhängigkeit des kleineren und mittleren Reifenhandels von Goodyear Dunlop” bestehe, sondern es im Gegenteil noch “zahlreiche weitere Anbieter von Winterreifen in diversen Ausführungen inklusive ROF auf dem Markt’” gebe, kann sich Hülzer eine spitze Bemerkung nicht verkneifen. “Da es ‚zahlreiche weitere Anbieter von Winterreifen auf dem Markt’ gibt, bedanken wir uns als deutscher Reifenfachhandel für diesen wertvollen Hinweis, der uns helfen wird, unsere Kompetenz beim Autofahrer dadurch zu unterstreichen, dass wir ihn bei der Nachfrage nach Dunlop-ROF-M+S-Reifen an das BMW-Autohaus verweisen”, so der BRV-Chef unter dem Verweis darauf, nun das Bundeskartellamt in Bonn um Bewertung des Vorgangs gebeten zu haben. cm

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