BRV-Tipp für Biker: Neue Motorradreifen immer erst einfahren

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Motorradfahrer, die auf neuen Reifen in die neue Saison starten, sollten die ersten ein- bis zweihundert Kilometer auf eine besonders gemäßigte Fahrweise achten. Erst dann hätten sich Rückstände aus der Produktion und/oder eine gegebenenfalls aufgebrachte Schutzschicht zum Beispiel aus Silikon vollständig verflüchtigt. Diesen Tipp gibt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk (BRV) allen Bikern mit auf den Weg. Hintergrund: Nach Aussagen des BRV kommt es immer wieder zu selbst verschuldeten Unfällen, weil nach der Montage von Neureifen warnende Hinweise des Reifenhändlers nicht beachtet würden und das Motorrad samt Fahrer schon kurz nach der Ausfahrt vom Firmengelände im wahrsten Sinne des Wortes abschmiere. „Nach der Montage darf der Reifen nicht sofort voll beansprucht, sondern soll erst über eine Strecke von ca. 100 bis 200 Kilometern bei gemäßigter Fahrweise eingefahren werden. Erst wenn die bei Neureifen vorhandene glatte Oberfläche im Fahrbetrieb angeraut ist, stellt sich die maximale Haftung zwischen Reifen und Fahrbahn ein“, ist daher auch der Leitlinie des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Kautschukindustrie (WdK) zu Motorradreifen zu entnehmen und wird nach Angaben des BRV in aller Regel so auch vom qualifizierten Reifenhandel an seine Kunden weitergegeben. „Dieser technische Hinweis ist aber nicht etwa nur eine unverbindliche Empfehlung, sondern eine Regelung, die ausnahmslos und unbedingt einzuhalten ist“, betont Rechtsanwalt Dr. Ulrich T. Wiemann, Justiziar des Bonner Reifenfachverbandes.

Wer diese Einfahrvorschriften nicht beachtet, riskiere schon im normalen Fahrbetrieb, erst recht aber bei plötzlichen Brems- oder Lenkmanövern infolge der noch unzureichenden Haftung zwischen Reifen und Fahrbahndecke unkontrolliertes Verhalten der Maschine, Stürze oder sogar schwere Unfälle. „Das sollte jeder verantwortungsbewusste Motorradfahrer auf jeden Fall vermeiden. Hinzu kommt, dass im Fall von Schaden oder Unfall überaus fraglich ist, ob die eigene Versicherung, insbesondere Kaskoversicherung zahlt. Denn wer sich an diese Vorschriften nicht hält, handelt grob fahrlässig mit der Folge, dass der Versicherungsschutz mindestens gefährdet ist oder ganz entfallen kann“, so Wiemann. Aus Haftungsgründen hat der BRV seinen rund 1.800 Mitgliedsunternehmen des Reifenhandels und -handwerks jedenfalls empfohlen, den entsprechenden Hinweis an Biker-Kunden immer schriftlich zu dokumentieren. Dann ist es in Streitfällen einfacher nachzuweisen, dass der Reifenfachmann seiner vertraglichen Aufklärungspflicht nachgekommen ist, der Kunde die Sicherheitsbelehrung aber ignoriert hat. Grundsätzlich – sagt der BRV – genüge zwar die mündliche Aufklärung, aber möglicherweise komme der Hinweis ja auch bei den Kraftradfahrern so einfach besser an. cm

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