Beim Radwechsel ist Auswuchten unverzichtbar, sagt der BRV

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Autofahrern, die in den kommenden Tagen und Wochen ihre Pkw von der Winter- wieder auf Sommerbereifung umrüsten lassen, empfiehlt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) darauf zu achten, dass ihre Räder beim Wechsel ausgewuchtet werden. “Seit der letzten Wintersaison und verstärkt auch in den ersten drei Monaten dieses Jahres treten Leasinggesellschaften und Flottenbetreiber verstärkt mit der Forderung an uns heran, beim Radwechsel die Fahrzeugräder nicht mehr auswuchten lassen bzw. das Auswuchten nicht mehr bezahlen zu wollen. Diese Forderung kommt von Endverbrauchern nur vereinzelt, jedoch von Flottenkunden immer massiver”, berichtet Lothar Kerscher, stellvertretender Verbandsvorsitzender und selbst Geschäftsführer eines großen Reifenhandelsunternehmens. Durch Verzicht auf diese Reifendienstleistung wollen die Fuhrparkbetreiber Kosten sparen, doch dies ist Kerscher zufolge “Sparen am falschen Ende”. Bereits eine Unwucht von zehn Gramm wirke sich bei der Fahrt wie Hammerschläge auf das Fahrzeug aus, was einen Mehrverschleiß an Auto und Reifen nach sich ziehe sowie zu einer Ermüdung des Fahrers durch vibrierende Lenkräder führe. “Und da schon einmaliges Überfahren einer Bordsteinkante in ungünstigem Winkel eine Unwucht auslösen kann, sind Einbußen in puncto Fahrkomfort, -sicherheit und Fahrzeuglebensdauer quasi vorprogrammiert, wenn nicht zumindest regelmäßig beim Radwechsel die Räder wieder auf optimale Laufruhe geprüft und eingestellt werden”, ergänzt BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler. Zweifel, ob es sich bei dieser Empfehlung um eine umsatzbringende Marketingparole des Reifengewerbes handeln könnte, seien unbegründet: Alle deutschen Automobilhersteller haben laut BRV in der Vergangenheit wiederholt erklärt, dass das regelmäßige Auswuchten aller vier Räder technisch notwendig ist. Der Reifenfachverband hat deshalb seine rund 1.800 Mitgliedsunternehmen in Deutschland kürzlich dringend aufgefordert, sich gegebenenfalls von Autofahrern schriftlich geben zu lassen, dass sie auf eigenes Risiko auf das Auswuchten verzichten. “Wuchtunwillige werden informiert, dass jegliche Sachmängelhaftungsansprüche gegen den Reifendienstleister, die sich daraus ergeben können, ausgeschlossen werden. Durch ihre Unterschrift bestätigen sie, dass sie dies zur Kenntnis genommen haben”, so Kerscher. cm

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