Bundesrat beschließt Winterreifenpflicht

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Laut dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung wie mehr oder weniger bereits erwartet die Änderung der Straßenverkehrsordnung rund um die “situative Winterreifenpflicht” sowie die höheren Bußgelder beschlossen. Der zuletzt bekannt gewordene Verordnungsentwurf, der ursprünglich schon in der Sitzung der Länderkammer am 5. November behandelt werden sollte, habe zwar noch einige wenige Änderungen erfahren, sei jedoch – so der BRV – in den Kernpunkten unverändert geblieben. Der entsprechende Passus in der StVO (§2, Absatz 3a) lautet demnach nun also wie folgt: “Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrszulassungsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind.” Dies gelte jedoch nicht für “Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in §35 Absatz 1 genannten Organisationen [Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutzes, Polizei], soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind”. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt bzw. im Bundesanzeiger in Kraft, was dem BRV zufolge voraussichtlich Mitte Dezember 2010 der Fall sein wird. cm

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