Winterreifenpflicht kommt frühestens Ende November

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So wie es aussieht, kommt die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer für Deutschland angekündigte Winterreifenpflicht frühestens Ende November. Zwischenzeitlich hatte zwar schon ein erster Verordnungsentwurf zur Änderung Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Branche die Runde gemacht und hatte auch ein kurz vor der Bundesratssitzung Anfang November unter “Neueingänge” auf den Webseiten der Länderkammer aufgetauchtes zweites Dokument kurzzeitig die Hoffnung genährt, die StVO-Änderung bzw. Winterreifenpflicht käme vielleicht doch schon zu Beginn dieses Monats. Doch nun steht das Thema aller Wahrscheinlichkeit nach erst bei der nächsten Sitzung des Bundesrates am 26. November auf der Tagesordnung. Wie Zeitungsberichten zu entnehmen ist, soll der Autoclub Europa (ACE) unterdessen die im aktuellen zweiten Verordnungsentwurf gewählte Neuformulierung des vom Oberlandesgericht Oldenburg gerügten Paragrafen 2 Absatz 3a als “Zumutung” kritisiert haben. Der entsprechende Passus lautet: “Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).” Der ACE hält diesen für alles andere als verständlich und bürgernah. Man könne nicht verlangen, dass Autofahrer dies verstünden, heißt es. cm

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