Werbung mit „lebenslanger“ Garantie beschert Opel eine Abmahnung

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V hat den Automobilhersteller Opel wegen seiner aktuellen Werbekampagne für eine Pkw-Anschlussgarantie abgemahnt. Die Marke wirbt derzeit in verschiedenen Medien mit einer “lebenslangen Garantie” für ihre Fahrzeuge. Erst beim näheren Blick auf einen kleinen Verweis neben der Werbebotschaft und die zugehörige Fußnote erfahren Verbraucher, dass Garantie eben doch nicht “lebenslang” gelten soll, begründet die Wettbewerbszentrale ihr Vorgehen gegen den Autohersteller. Denn tatsächlich gewährt Opel die Garantie nur bis zu einer Laufleistung des Fahrzeugs von 160.000 Kilometern, und bereits ab einer Laufleistung des Fahrzeugs von mehr als 50.000 Kilometern müsse sich der Kunde darüber hinaus an etwaig anfallenden Materialkosten bei einer Reparatur beteiligen. “Wir beanstanden hier eine irreführende Blickfangwerbung, weil entgegen der vollmundigen Ankündigung eine ‚lebenslange’ Garantie tatsächlich nicht von Opel gewährt wird”, erklärt Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale. Bei einer “lebenslangen” Garantie erwarte der Verbraucher, dass die Garantie greift, solange er den Wagen fährt oder fahren kann und zwar unabhängig von der Laufleistung des Wagens – eben eine Garantie für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs. Eine mit zahlreichen weiteren Einschränkungen versehene Garantie auf 160.000 Kilometer sei aber definitiv in den Augen der Verbraucher keine “lebenslange” Garantie. Opel wird seitens der Wettbewerbszentrale daher aufgefordert, bis zum 19. August eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Werbung einzustellen. Sollte keine Einigung erzielt werden können, will man den Klageweg beschreiten. “Im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz, dass die Werbeaussage im Blickfang keine objektive Unrichtigkeit enthalten darf. Eine ‚Lüge’ im Blickfang kann nicht durch einen Sternchenhinweis ‚aufgeklärt’ oder relativiert werden”, meint Münker. Insofern sei Opel im vorliegenden Fall in der Absicht, den Pkw-Absatz anzukurbeln, über das Ziel hinaus geschossen. “Wir beanstanden nicht die Pkw-Anschlussgarantie als solche, die in ähnlicher Form auch von anderen Herstellern angeboten wird. Aber die objektiv unwahre Behauptung ‚lebenslang’, die einen unschlagbaren Vorteil gegenüber der Konkurrenz suggerieren soll, hat in der Werbung nichts zu suchen”, so das geschäftsführende Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale. cm

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