BRV: Bei Vororder auf geänderte S-Kennzeichnung achten

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In einem aktuellen VIP-Newsletter weist der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk noch einmal darauf hin, dass ab 1. Oktober 2010 die zweite Stufe der gesetzlichen Neuregelung in Bezug auf die Sound-Kennzeichnung in Kraft tritt. Dann sind auch Pkw-Reifen der Klasse C1 mit einer Querschnittsbreite über 185 bis einschließlich 215 Millimeter von der neuen EG-Richtlinie abgedeckt. Reifenhändler sollten bei entsprechenden Vororder-Bestellungen bereits jetzt auf die sich ändernde Rechtslage achten, empfiehlt der BRV. Seit dem 1. Oktober 2009 ist das Inverkehrbringen, der Verkauf und die Montage von Pkw-Reifen mit einer Querschnittsbreite von 185 Millimeter und kleiner sowie von LLkw-Reifen und Lkw-Reifen untersagt, die nicht S-gekennzeichnet sind. Dies legt die Richtlinie 92/23/EG (2001/43/EG) bzw. die ECE-Regelung 117 fest. Daneben ist gemäß Übergangsregelung für Reifen bis DOT 4009 das Inverkehrbringen nur dann noch statthaft, wenn für diese Reifen ein entsprechendes Zertifikat einer Typengenehmigungsbehörde vorliegt, das die Konformität der Reifen mit der EG-Richtlinie bestätigt. ab

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