Gerichtsurteil dürfte Diskussion um Reifenalter wieder anheizen

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Schon des Öfteren haben in der Vergangenheit unterschiedliche Ansichten darüber, wie lange ein Reifen als neu anzusehen ist, für Diskussionsstoff in der Branche gesorgt. Dass laut einem Urteil des Amtsgerichtes Krefeld (Az.: 82 C 460/02) bis zu fünf Jahre alte Reifen bei sachgerechter Lagerung als Neureifen verkauft werden dürfen, ist dem ADAC bekanntermaßen schon lange ein Dorn im Auge. Nach Meinung des Automobilklubs kann ein Reifen, der älter als drei Jahre ist, nicht mehr als neu gelten, wie unabhängig von der Sicht der Reifenhersteller selbst auf den Webseiten des ADAC nachzulesen ist. Ein Mitte Dezember vergangenen Jahres von einer Starnberger Richterin gefälltes Urteil (AG Starnberg, Az. 6 C 1725/09) geht über diesen kontroversen Standpunkt nun aber sogar noch hinaus. “Ein zwei Jahre und vier Monate alter Reifen gilt als mangelhaft und darf nicht mehr als Neureifen verkauft werden”, gibt der ADAC die aus seiner Sicht “verbraucherfreundliche Entscheidung” wieder. Begründet wurde diese demnach damit, dass der Durchschnittskäufer beim Reifenkauf ein Produkt erwarten darf, das dem neuesten, werbemäßig angepriesenen Stand der Technik entspricht. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass im Falle der Weiterveräußerung des Autos der auf den Reifen vermerkte Herstellungszeitpunkt ein maßgeblicher Wert bildender Faktor ist. “Damit bestätigte sie eine Entscheidung des AG Hamburg vom 23. Juli 2007 (Az. 5 C 99/06). In diesem Fall hatte eine Richterin über drei Jahre alte Neureifen für mangelhaft erklärt. Sie orientierte sich an der Rechtsprechung zum Neuwagenkauf. Demnach sei für die Neuwertigkeit von Reifen nicht nur erheblich, dass das Reifenmodell unverändert weitergebaut wird und dass keine durch eine längere Lagerungsdauer bedingten Mängel vorliegen. Es dürften vielmehr aus der Lagerungsdauer auch keine sonstigen erheblichen Nachteile resultieren. Eine mehr als dreijährige Lagerdauer habe jedoch erhebliche Auswirkungen auf die weitere Lebensdauer und den Wiederverkaufswert und stelle somit einen Sachmangel dar”, sagt der Automobilklub, der sich durch diese beiden Entscheidungen natürlich in seiner Forderung bestätigt sieht, dass mehr als drei Jahre alte Reifen nicht mehr als Neureifen verkauft werden sollten. “Denn auch wenn die Reifenindustrie behauptet, dass Reifen eine durchschnittliche Lebensdauer von zehn Jahren haben und bis zu fünf Jahren bei sachgemäßer Lagerung keinen Schaden erleiden, so vermindert sich die Restnutzungsdauer doch erheblich, wenn der Reifen bis zum Kaufzeitpunkt bereits mehrere Jahre eingelagert wurde. Hinzu kommt der erhebliche Wertverlust beim Verkauf eines Fahrzeugs”, wird argumentiert. Deshalb empfiehlt der ADAC Autofahrern, sich beim Kauf neuer Reifen im Kaufvertrag oder auf der Rechnung bestätigen zu lassen, dass das Herstellungsdatum der Reifen nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt.

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