Polizei muss geschenkte Winterreifen zurückweisen

Das schleswig-holsteinische Innenministerium hat zwar beschlossen, die Polizeifahrzeuge des norddeutschen Bundeslandes künftig mit Winter- statt wie bisher mit Ganzjahresreifen auszustatten, doch will man dies erst zur Wintersaison 2010/2011 angehen. Um die Beamten vor Ort nun aber schon möglichst bald in den Genuss von Winterreifen kommen zu lassen, sollen die Bürgermeister der drei Gemeinden Kellenhusen, Grube und Dahme den Lübecker Nachrichten zufolge die Idee gehabt haben, dem Einsatzfahrzeug der für sie zuständigen Polizeistation einfach einen Satz Winterreifen zu spendieren und die Kosten dafür zu gleichen Teilen untereinander aufzuteilen. Wie das Blatt weiter schreibt, ist aus der Sache letztlich allerdings dann doch nichts geworden. Einen Strich durch die Rechnung hat dem Vorhaben der drei Ortsvorsteher demnach eine Vorschrift gemacht, wonach die Ordnungshüter ein solches Geschenk nicht annehmen dürfen. Und selbst eine Leihgabe der Winterreifen, so lange bis das Bundesland die Fahrzeuge selbst entsprechend umrüsten kann, wurde der Zeitung zufolge vom Innenministerium abgelehnt. Winterreifen werden demnach ebenso wie etwa auch Schusswaffen, Fahrzeuge oder Sicherheitswesten zur Grundausstattung der Polizei gezählt, und für die – soll das Ministerium auf Anfrage mitgeteilt haben – sei eine Finanzierung durch Dritte nicht möglich. Ansonsten entstünde die nicht tolerierbare Situation, dass die Polizei in Abhängigkeit beispielsweise von der Zahlungskraft/Zahlungswilligkeit bestimmter Kommunen über das Land verteilt unterschiedlich ausgestattet wäre. Wo kämen wir denn da auch hin, wenn man eine als Problem eingeschätzte Angelegenheit mit einem geradlinigen Ansatz zur offensichtlichen Zufriedenheit aller Beteiligten unmittelbar und weitgehend unbürokratisch klärt?

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