Abmahnung: BRV stößt „irreführende“ ATU-Werbung auf

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Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) hat die Werkstattkette Autoteile Unger (ATU) wegen “unzulässiger” bzw. “irreführender” Werbung abgemahnt. Nach BRV-Angaben bewirbt ATU mittels einer vom 28. Oktober bis zum 14. November gültigen Prospektwerbung derzeit zahlreiche Reifenfabrikate und -dimensionen wie unter anderem die Modelle “WinterContact TS 830” aus dem Hause Continental in den Größen 175/65 R14 82T und 195/65 R15 91T oder Goodyears “Utra Grip 7+” in 205/55 R16 91H, die – wie einer Nachprüfung ergeben haben soll – bereits am 28. Oktober zumindest in einigen ATU-Filialen in Baden-Württemberg gar nicht vorrätig waren. “Entsprechend der ATU-Werbung hätten alle beworbenen Dimensionen komplett über den Zeitraum mindestens vom 28. Oktober bis zum 14. November 2009 vorrätig sein müssen”, begründet der BRV die Abmahnung der Werkstattkette mittels eines entsprechenden Schreibens vom 29. Oktober 2009. Darin wird ATU aufgefordert binnen drei Werktagen eine Unterlassungserklärung abzugeben bzw. sich zu verpflichten “es zu unterlassen, in unserer Werbung, insbesondere auf dem Postweg versandte Prospektwerbung, folgende Reifendimensionen zu bewerben, da sie mindestens in einigen unseren Filialen in Baden-Württemberg nicht vorhanden waren, nämlich: 175/65 R14 82T Continental ‚TS 830’, 195/65 R15 91T Continental ‚TS 830’, 205/55 R16 91H Goodyear ‚UG 7+’” sowie “den Wettbewerbsverstoß durch Versendung der unzulässigen, irreführenden Werbung unter Bezug auf die vorgenannten drei Reifendimensionen zu beseitigen”. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung fordert der BRV die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 Euro zu seinen Gunsten. Unterzeichnet ATU die Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht, plant der Branchenverband als nächsten Schritt die Beantragung einer einstweilige Verfügung, die sich – so der BRV – auf “Beseitigung der wettbewerbsrechtlichen Störung” richte.

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