S-Kennzeichnungspflicht: Ab morgen wird es ernst in Europa

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Lange ist darüber diskutiert worden, ab morgen ist die Regelung ECE-R 117 für den europäischen Reifenhandel gültig und schreibt damit Grenzwerte für das Abrollgeräusch von Reifen vor. Pkw-Reifen mit einer Breite bis einschließlich 185 Millimeter (nach ECE-R 30) sowie Lkw- und LLkw-Reifen, die ab dem 1. Oktober 2009 in Europa vermarktet werden, müssen in jedem Fall eine S-Kennzeichnung haben. Sollten im Reifenhandel noch nicht S-gekennzeichnete Reifen vorhanden sein, können diese nur dann legal verkauft werden, wenn dem Käufer eine Bescheinigung ausgehändigt wird, die die Konformität des Reifens mit der neuen ECE-Regelung bescheinigt – auch ohne Kennzeichnung auf der Seitenwand des Reifens. Ab dem 1. Oktober 2010 gilt die Kennzeichnungspflicht dann auch für Pkw-Reifen bis zu einer Breite von einschließlich 215 Millimeter, ab dem 1. Oktober 2011 dann für alle noch breiteren Pkw-Reifen.

Die komplette ECE-Regelung 117 zur S-Kennzeichnung finden Sie hier.

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