VRÖ erinnert an Nfz-Winterreifenpflicht in Österreich

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Zwischen dem 1. November und dem 15. April müssen in Österreich auf Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht zumindest an einer Antriebsachse Winterreifen montiert sein, und im selben Zeitraum haben diese Lkw außerdem Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen – darauf weist der Verband der Reifenspezialisten Österreichs (VRÖ) anlässlich der bevorstehenden Wintersaison hin. Hat die Antriebsachse Zwillingsbereifung, reiche das Mitführen von zwei Einzelketten für je ein Antriebsrad rechts und links aus, erklärt der Branchenverband darüber hinaus und betont, dass die Winterreifenpflicht in dieser Zeit unabhängig von den tatsächlichen Fahrbahnverhältnissen gilt. Omnibusse müssen demnach zwischen dem 1. November und dem 15. März zumindest an einer Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein, wobei die Kettenmitnahmepflicht für diese Fahrzeuge abweichend davon laut VRÖ allerdings ebenfalls für die Zeit zwischen dem 1. November und dem 15. April gilt – Nutzfahrzeuganhänger seien von diesen Bestimmungen demgegenüber nicht betroffen. „Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung für Nutzfahrzeuge benötigen eine Mindestprofiltiefe von sechs Millimetern (Diagonalreifen) bzw. fünf Millimetern (Radialreifen). Winterreifen unter fünf bzw. sechs Millimeter Profiltiefe gelten nicht mehr als Winterausrüstung“, ist einer entsprechenden Mitteilung des Verbandes zu entnehmen, der ungeachtet dieses Mindestmaß zur Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen für winterliche Fahrverhältnisse eine Profiltiefe von empfiehlt wenigstens acht Millimetern bei Nutzfahrzeugreifen empfiehlt.

„Darunter ist die Wirksamkeit eines Nutzfahrzeugreifens unter winterlichen Bedingungen bereits erheblich herabgesetzt. Zur Erhaltung eines optimalen Brems- und Lenkverhaltens spricht sich der VRÖ außerdem für die Verwendung von Winterreifen auf allen Achsen aus“, wird ergänzt. Aber auch in Sachen Schneeketten geht die Empfehlung des VRÖ über das hinaus, was der Gesetzgeber in Österreich vorschreibt. Plädiert wird nämlich für eine Verwendung von Zwillingsketten bei Zwillingsreifen, da sich dadurch eine deutlich bessere Traktion erreichen lasse. Des Weiteren wird geraten, möglichst nur Winterreifen zu verwenden, die neben der M+S-Kennzeichnung zusätzlich noch über das Schneeflockensymbol auf der Seitenwand tragen. Denn solchermaßen markierte Reifen hätten ihre im Vergleich zu einem Referenzreifen besseren Traktions- und Bremseigenschaften auf Schnee-, Matsch- oder Eisfahrbahn in Tests nachweisen müssen. „Der rechtzeitige Besuch beim Reifenspezialisten vor dem 1. November bringt ein deutliches Sicherheitsplus – sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht“, empfiehlt VRÖ-Generalsekretär Richard Vogel, sich nach Möglichkeit nicht erst auf den letzten Drücker mit dem Thema Winterumrüstung von Nutzfahrzeugen zu beschäftigen.

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