Auswuchten muss sein

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„Reifenfachhändler berichten aktuell vermehrt über äußerst sparsame Verbraucher, die beim Wechsel der Bereifung von Sommer- auf Winterreifen auf einen Verzicht des Auswuchtens drängen; insbesondere dann, wenn die vor der letzten Inbetriebnahme schon einmal gewuchteten Räder – auf Felgen – über den Sommer eingelagert waren. In unserer Geschäftsstelle häufen sich deshalb zurzeit Anfragen unserer Mitgliedsbetriebe, ob für das Auswuchten von Rädern bei der Neumontage eine technische Notwendigkeit besteht“, berichtet Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV). Aus diesem Grund hat der BRV die deutschen Automobilhersteller Audi, BMW, Mercedes, Porsche und VW um eine Stellungnahme in der Angelegenheit gebeten. Ergebnis: ein eindeutiges Bekenntnis zum Auswuchten der Räder.

Grundsätzlich trage gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zwar der Fahrzeugführer/Fahrzeughalter die Verantwortung dafür, dass sich sein Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Doch wenn er die Dienstleistung einer Fachwerkstatt (z.B. eines Reifenfachhandelsbetriebes) in Anspruch nehme, ist er nach Meinung des BRV aber seiner diesbezüglichen Pflicht nachgekommen, sodass es nun an dem jeweiligen Fachbetrieb sei, seine Dienstleistung nach dem aktuellen Stand der Technik sach- und fachgerecht und auf Basis der gesetzlichen Grundlagen auszuführen. „Dem entsprechend steht der ausführende Betrieb im Rahmen der Sachmängelhaftung auch gegenüber dem Kunden gesetzlich in der Pflicht“, erklärt der BRV, warum man die Automobilhersteller um eine Stellungnahme bezüglich des Auswuchtens von Rädern gebeten hat. Denn letztlich könnten nur Fahrzeughersteller zur technischen Notwendigkeit des Auswuchtens verbindliche Aussagen machen.

Und die sollen laut dem Verband diesbezüglich ein eindeutig positives Bekenntnis abgegeben haben. Zur Begründung heißt es, dass bereits eine relative kleine Unwucht von zehn Gramm durch die Fliehkraft bei Rotation des Rades wirke wie 2,5 Kilogramm (bei 100 km/h) bzw. zehn Kilogramm (bei 200 km/h). Dies beanspruche nicht nur Rad und Reifen, Radlager, Achsaufhängung und Karosserie übermäßig, sondern könne außerdem zu einem Sicherheitsrisiko führen. Bei hohen Restunwuchten und mit zunehmender Geschwindigkeit werde die Kontaktfläche zwischen Reifen und Fahrbahn kleiner, was zu unkontrollierten Lenkbewegungen des Fahrers führen könne. Außerdem werde der Fahrkomfort negativ beeinflusst, wenn Unwuchten Lenkradzittern und Fahrzeugvibrationen nach sich ziehen.

„Das Votum der Automobilindustrie war eindeutig: Aus den drohenden negativen Auswirkungen einer Unwucht auf Fahrsicherheit, -komfort und Fahrzeuglebensdauer ergibt sich die unbedingte technische Notwendigkeit des Wuchtens aller Radpositionen“, so Drechsler. Dies gelte auch für früher schon einmal ausgewuchtete Räder, weil die bei der Erstmontage eingestellten Gleichförmigkeitswerte des aus Reifen und Felge bestehenden Komplettrades im Betrieb einer Vielzahl möglicher Beeinträchtigungen wie etwa Anfahrschäden oder Lösen von Auswuchtgewichten unterliegen, die nicht auf den ersten Blick sichtbar sein müssen, erklärt der BRV-Geschäftsführer.

„Jede Fahrt über eine Bordsteinkante kann zu einer Unwucht führen. Insofern muss der Reifenfachhandel – schon aus Sorgfaltspflicht – eingelagerte Kompletträder überprüfen, bevor sie wieder dem Kunden ausgehändigt oder an sein Fahrzeug montiert werden. Wobei die Überprüfung der Gleichförmigkeitswerte einer kompletten neuen Auswuchtung entspricht und dringend geboten ist“, sagt er. Seinen Mitgliedsunternehmen hat der Branchenverband nicht zuletzt aus haftungsrechtlichen Gründen dringend empfohlen, auf das Auswuchten nicht zu verzichten bzw. vertraglich einen Haftungsausschluss zu vereinbaren, wenn der Kunde diese Dienstleistung trotz der klaren technischen Argumente ablehnt. Der Appell zum Auswuchten der Räder auf allen Achspositionen gilt natürlich gleichermaßen für Autofahrer. „Wer hier spart, spart ganz klar an der falschen Stelle“, meint Drechsler.

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