BRV-Stellungnahme zur ADAC-Pressemitteilung zum Reifenalter

Mit VIP-Newsletter vom 19. – „Lagerbestandssituation bezüglich M+S-Reifen im Reifenfachhandel – Alter von Reifen!“ – und vom 25. September – „ADAC-Winterreifentest 2008 – Alter von Neureifen!“ – hatte der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) seine Mitglieder bereits im Vorfeld auf die zu erwartende öffentliche Diskussion bis hin zum Verbraucher zum Thema „Reifenalter“ hingewiesen und eingestimmt. Der ADAC hat nunmehr noch einmal aus seiner Sicht eindeutig dazu Stellung genommen, Grund genug für den BRV, auch seine Position dazu noch einmal deutlich zu veröffentlichen: Grundsätzlich bleibt Man definitiv dabei, dass rechtsverbindliche Aussagen im Sinne der Produkt- und Sachmängelhaftung zu Reifen ausschließlich nur die Reifenhersteller selbst treffen können, auch bei Anerkenntnis des legitimen Rechts des ADAC als Verbraucherschutzorganisation, eigene Empfehlungen und Forderungen dazu zu formulieren.

Und diese – vom wdk aktualisiert zum 12.9.2008 – sind nach wie vor eindeutig und damit für den Reifenfachhandel rechtsverbindlich: „Ein unbenutzter Reifen kann bis zu einem Alter von fünf Jahren bedenkenlos als Neureifen verkauft werden. Bei sachgemäßer Lagerung behält er seine ausgewogenen Gebrauchseigenschaften. Aufgrund der
• breit gefächerten Größen- und Ausführungsvielfalt bei Pkw-Reifen (ca. 1.600 Sommer- und ca. 900 Winterreifen)
• saisonbedingten Nachfrage (Sommer-/Winterreifen) und der
• stark unterschiedlichen Marktbedeutung
können sich zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Reifen im Einzelfall längere Lagerzeiten ergeben. Mit der Sicherstellung der Verfügbarkeit wird ein wichtiger Beitrag zur Mobilität und der Verkehrssicherheit des Verbrauchers geleistet. Die derzeitige Praxis, Reifen in größeren Stückzahlen zu produzieren, ermöglicht eine wirtschaftliche Fertigung. Damit ergibt sich für den Verbraucher auch weiterhin ein akzeptabler Kaufpreis. Bei sachgemäßer Lagerung, regelmäßigen Kontrollen und unter normalen Einsatzbedingungen ist die Nutzung eines Reifens über einen langen Zeitraum gewährleistet. Diese Nutzungsdauer von Reifen an Pkws ist gesetzlich nicht eingeschränkt.“

Damit stehe, so der Verband, die ADAC-Aussage, die sich auf einen einzigen Test von je fünf Sommer- und Winterreifen aus aktueller Fertigung (2007) und mit ihren drei Jahre alten Gegenstücken (2004) von sieben verschiedenen Herstellern stützt und sowohl technisch als auch von Repräsentativität her mehr als umstritten ist, im klaren Widerspruch zu den o. g. rechtsverbindlichen Aussagen der Reifenhersteller, was die Beibehaltung der Gebrauchswerteigenschaften der Reifen betrifft.

Darüber hinaus sei auch das vom ADAC zitierte Urteil des Amtsgerichtes Hamburg von 2007 mehr als strittig, der BRV-Justiziar kommt in einer ersten Analyse zu dem Schluss, dass dieses keine ernsthafte Veranlassung gibt, die vom BRV verantwortlich und seriös abgegebenen Empfehlungen zu ändern, zumal auch relativ aktuelle Urteile existieren, die die wdk/BRV-Rechtsauffassung stützen (z. B. AG Krefeld, 82 C 460/002 vom 1.12.2003 und AG Bochum, 40 C 621/03 vom 9.3.2004). D. h., es bleibe definitiv bei der Aussage: „Unter der Voraussetzung einer sach- und fachgerechten Lagerung gilt ein Reifen bis zu einem Alter von drei Jahren als fabrikneu und bis zu maximal 5 Jahren als neu, d. h. der Verkauf und die Montage sind technisch unbedenklich.

Insofern sind diese BRV-Empfehlungen, wie gesagt gestützt auf die rechtsverbindlichen Aussagen der Reifenhersteller, wenn man so will eigentlich mehr oder weniger identisch mit der aktuell vom ADAC aufgestellten Forderung (der Kernaussage der heutigen ADAC-Pressemitteilung), dass die Verbraucher beim Kauf von Reifen, die älter als drei Jahre sind, deutlich und unaufgefordert auf das Produktionsdatum hingewiesen werden.

Es bleibt also nach wie vor dabei, dass es jetzt noch wichtiger ist, dass der Reifenfachhandel – bei dem sich am Point of Sale diese Diskussionen zum Alter von Neureifen mit dem Verbraucher/dem Kunden konkret abspielen werden – argumentativ darauf vorbereitet ist und es vor allem auch selbst aktiv zum Kunden hin kommuniziert und der BRV empfiehlt nochmals dringend, die Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen.

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