Erwarteter Strafbefehl für Höffken liegt jetzt vor

Ein Jahr Gefängnis auf Bewährung und eine Bewährungsauflage in Höhe von 150.000 Euro. So lautet der Strafbefehl, der in diesen Tagen dem Aluminiumfelgenunternehmer Rüdiger Höffken zugestellt wird, schreibt die Westfalenpost. Dem Attendorner wird vorgeworfen, Steuern hinterzogen zu haben. Zusätzlich zur Bewährungsauflage müsse Höffken den entstandenen Steuerschaden begleichen. Nach Aussage von Oberstaatsanwalt Johannes Daheim liegt der noch unter einer Million Euro, die in den letzten Monaten immer wieder kolportierte Zahl. Höffken hatte in den letzten Monaten mit den untersuchenden Stellen kooperiert, das Strafmaß dürfte keine Überraschung für ihn sein. Das gesamte Verfahren hat sich über fast zwei Jahre hingezogen. Rüdiger Höffken (61) hatte – nachzulesen unter anderem auch auf dieser Internetseite und in der NEUE REIFENZEITUNG 3/08 – angekündigt, sich aus dem operativen Geschäft möglichst kurzfristig zurückziehen zu wollen und sein Unternehmen zum Verkauf angeboten.

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