Hat die (derzeitige) Feinstaubplakette bald schon wieder ausgedient?

Seit Beginn dieses Jahres haben einige deutsche Großstädte bereits Umweltzonen eingerichtet, um auf diese Weise die Feinstaubbelastung – vor allem im Innenstadtbereich – durch Pkw-Abgase zu reduzieren. Deshalb haben schon viele Autofahrer mittlerweile eine sogenannte Umwelt- bzw. Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe ihres Fahrzeuges kleben, da ohne eine solche die ausgewiesenen Umweltzonen nicht mehr befahren werden dürfen und dem Fahrer bei Zuwiderhandlung ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg droht. Nun scheint es sich jedoch abzuzeichnen, dass gerade diejenigen, die sich frühzeitig auf die neue Gesetzeslage eingestellt und in entsprechende, zu Preisen ab fünf Euro erhältliche Plaketten investiert haben, unter Umständen bald noch einmal ins Portemonnaie werden greifen müssen. Denn wie vonseiten einer an dem Projekt beteiligten Umweltschutzinitiative zu hören ist, will man im Umweltbundesamt (UBA) nun offenbar gleich noch einen Schritt weitergehen und auch das Reifen-Fahrbahn-Geräusch als Vergabekriterium für die Plaketten mit heranziehen, die darüber entscheiden, ob man mit einem Fahrzeug in die Umweltzonen einfahren darf oder nicht.

War bisher einzig und allein die Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren und damit der Schadstoffausstoß eines Autos maßgeblich für die Zuteilung einer roten, gelben oder grünen Plakette, so soll – wie zu hören ist – möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause ein neues Gesetz verabschiedet werden, das auch die vom Reifen ausgehenden Geräuschemissionen mit berücksichtigt. Mit dieser Maßnahme wollen die Kommunen anscheinend dem steigenden Verkehrslärm entgegenwirken. Auf Basis der im Oktober 2007 vorgelegten Ergebnisse der Studie „Quieter tyres: a cost effective way to protect public health“ der European Federation for Transport and Environment (Download unter www.transportenvironment.org/Publications/prep_hand_out/lid:475) könnte die Vergabe der Plaketten mit der Einhaltung bestimmter Geräuschgrenzwerte verknüpft werden. Wenn sich der Zeitplan der Politik halten lässt, würde die alte Umweltplakette dann zum 1. Oktober dieses, spätestens jedoch zum 1. Januar kommenden Jahres durch die neue Variante ersetzt.

Hierbei ist die Verwendung eines stilisierten unterschiedlich farbigen (rot, gelb, grün) Reifens im Gespräch, wodurch sich die neue Plakette recht deutlich von den momentan noch erhältlichen, später dann jedoch ungültig werdenden unterscheidet. „Die Beschilderung der Umweltzonen brauchen wir dadurch nicht ändern, und die Lebensqualität in unseren Städten wird aufgrund des zu erwartenden Rückgangs des Verkehrslärms deutlich steigen“, ist man sich beim UBA sicher. Möglicherweise werde die neue Plakette zwar etwas teurer, weil in Zukunft dann ja erst einmal überprüft werden muss, welche Reifen tatsächlich am Fahrzeug montiert sind. Dennoch gibt man sich beim Umweltbundesamt zuversichtlich, dass es nicht zu größeren Widerständen im Zuge der Neuregelung kommen wird. „Wie der Klimaschutz ist der Schutz vor zu hohen Lärmpegeln an viel befahrenen Straßen doch ein Thema, das uns alle angeht“, begründet ein Sprecher der involvierten Umweltschutzinitiative seine Sicht der Dinge.

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