RH Alurad warnt vor Fremdreparatur mehrteiliger Räder

Nach den Erfahrungen von RH Alurad werden im Internet von diversen Anbietern verstärkt Ersatzkomponenten wie Schrauben, Zentrierringe, Nabendeckel oder Hälften zum Zwecke einer raschen und preiswerten Reparatur mehrteiliger Räder angeboten. Vor deren Verwendung bzw. einer Reparatur durch jemand anderen als den Originalhersteller des jeweiligen Rades warnt das Unternehmen jedoch ausdrücklich. Denn mit einem optisch ramponierten Rad, das auf diese Weise wieder hergestellt wurde, könne man alles machen – nur ans Auto montieren dürfe man es nicht mehr, da man sich ansonsten strafbar mache. Wie Andreas Elsenheimer, beim TÜV Nord in Essen zuständig für die Abteilung Räder, Reifen, Fahrwerk und Tuning, erläutert, liegt der Grund dafür in der Straßenverkehrszulassungsordnung, mittels derer die Bauvorschriften von am Fahrzeug montierten Teilen und Komponenten geregelt werden. „Für Räder, die Sicherheitsbauteile sind, gilt, dass sie vom TÜV geprüft sein müssen. Damit wird dokumentiert, dass sie den Vorschriften entsprechen“, erklärt Elsenheimer.

Deshalb müssen die Räderhersteller ihre Produkte inklusive der einzelnen Originalkomponenten wie Schrauben und Hälften vor dem Inverkehrbringen in Deutschland entsprechenden Prüfungen unterziehen lassen, was dann durch Prüfberichte – gemeinhin als TÜV-Gutachten oder Teilegutachten bekannt – dokumentiert wird. „In diesen Gutachten steht ausdrücklich, dass mehrteilige Räder nur vom Hersteller zusammengebaut werden dürfen – denn nur das wurde vom TÜV geprüft. Werden die Räder von jemand anderem und außerdem Fremdteile montiert, dann ist das Rad nicht mehr vom Hersteller, folglich gelten dann die Prüfungsunterlagen auch nicht mehr“, verdeutlicht Elsenheimer. Wenn auch nur ein einziges Rad am Auto nicht vom Hersteller selbst repariert wurde, verliere das zugehörige Fahrzeug folglich seine Betriebserlaubnis. Damit könne auch der Versicherungsschutz verloren gehen, warnt er. Das ist der Grund dafür, dass RH Alurad in diesem Frühjahr mit einstweiligen Verfügungen und Unterlassungserklärungen gegen den als illegal bezeichneten Handel von Felgeneinzelteilen wie Außenschüsseln oder Schrauben vorgehen will.

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