Warnung vor Komplikationen mit Reifengrauimporten

„Der Einsatz von Reifen in regionalen Märkten, für die diese weder entwickelt noch produziert worden sind, kann zu Komplikationen führen“, warnt der Reifenhersteller Continental mit Blick vor allem auf grau importierte Lkw-Reifen der Marke Conti. Als global operierendes Unternehmen entwickele und produziere man Reifen für die Anforderungen der Verbraucher in unterschiedlichen regionalen Märkten, wobei die Kundenanforderungen und Nutzungsprofile weltweit unterschiedlich seien, heißt es zur Begründung. Von Region zu Region könnten sie sogar „erheblich“ voneinander abweichen, wobei als Beispiel exemplarisch das Reifenmodell „HDR1“ für den Regionalverkehr und die Antriebsachse genannt wird. Laut Conti ist dieser Reifentyp allerdings ausschließlich für Einsätze in Südamerika und in bestimmten Regionen Asiens entwickelt worden, während für vergleichbare europäische Einsätze das Modell „HDR+“ in der Produktrange des Herstellers vorgesehen ist. Beide Reifen unterscheiden sich demnach nicht nur in ihrer Bezeichnung, sondern auch hinsichtlich ihrer Profilgestaltung und Laufflächenmischung. Obwohl man die Warenströme durch Vertriebssysteme steuere, sei nicht zu verhindern, dass Reifen aus anderen regionalen Märkten über Zwischenhändler dennoch nach Europa gelangen, obwohl sie von ihrer Beschaffenheit her für diesen Markt nicht bestimmt und geeignet sind, sagt das Unternehmen unter Verweis auf daraus möglicherweise resultierende Beanstandungen.

„Beanstandungen bei Grauimportreifen aus Brasilien, die sich zum Beispiel auf Laufleistung oder Nassgriff beim Einsatz in Europa beziehen, müssen wir ablehnen“, erklärt Björn Bolze, Leiter des Konzernkundendienstes Reifen. „Ein Mangel liegt schon deshalb nicht vor, weil diese Reifen nicht entsprechend der zwischen Continental und ihrem Kunden vertraglich vereinbarten Verwendung eingesetzt werden“, fügt er hinzu. Aus diesen Gründen bestehe ebenfalls kein weitergehender außervertraglicher Anspruch. Hinzu käme, dass im Rahmen einer Sachmängelhaftung entsprechende Forderungen immer gegen den jeweiligen Vertragspartner zu richten seien. Nach deutschem Recht leiten sich Ansprüche aufgrund von Sachmängelhaftung aus dem Kaufvertrag ab und sind vom Verkäufer und nicht vom Hersteller zu erfüllen, sagt der Hersteller und spricht ein weiteres rechtliches Problem an, das im Zusammenhang mit Grauimporten in den europäischen Markt auftreten kann: Reifen müssen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt werden, was durch ein entsprechendes Prüfzeichen – der sogenannten „E-Nummer“ – dokumentiert wird. Reifen ohne diese amtlich vorgeschriebene und zugeteilte Kennung dürfen grundsätzlich weder angeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden. „Wer dagegen zum Beispiel in Deutschland verstößt, handelt ordnungswidrig. Händler und Halter riskieren ein Bußgeld; daneben droht ein Punkteeintrag im Zentralregister, möglicherweise entfällt auch der Versicherungsschutz für Fahrzeuge an denen sich solche grau importierte Reifen befinden“, warnt das Unternehmen.

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