Winterausrüstungspflicht in Österreich in Kraft

Mit der Veröffentlichung der 29. Novelle zum österreichischen Kraftfahrgesetz am vergangenen Freitag tritt die Winterausrüstungspflicht in Österreich in Kraft. “Wer nun bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne Winterreifen fährt, riskiert eine Strafe von 35 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen theoretisch sogar bis zu 5.000 Euro Strafe”, kommentiert ein Sprecher des ÖAMTC. Da es rund um die neue Verpflichtung in Österreich viele Unsicherheiten bei den Autofahrern gebe, appelliert der Club an die Exekutive, in der Anfangszeit vor allem aufklärend zu wirken und gegebenenfalls nur abzumahnen. Bei der neuen Bestimmung handelt es sich um eine sogenannte „situative Winterausrüstungspflicht“, die vom 1. November bis 15. April des Folgejahres gilt. Autofahrer haben demnach bei winterlichen Fahrbedingungen im Prinzip drei Möglichkeiten: “Winterreifen, Schneeketten auf Sommerreifen oder aber das Auto stehen zu lassen.“ Dieselbe Gesetzesnovelle schafft übrigens ebenfalls die Pflicht ab, in Österreich bei Tage mit Licht zu fahren.

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