Runderneuerung: WTO gegen Brasilien, für Europa

Ein Berufungsgericht der Welthandelsorganisation WTO hat nun auf Antrag der Europäischen Kommission entschieden, dass Brasilien gegen internationales Handelsrecht verstoßen hat, indem es die Einfuhr von runderneuerten Reifen aus Europa eingeschränkt hatte. Brasilien verteidigt sich mit dem Hinweis, die Europäische Union lade Millionen gebrauchter Reifen in Brasilien ab, für deren Wiederverwertung das Land gar nicht die Kapazitäten habe. Dies führe zu Umwelt- und Gesundheitsproblemen. Da Brasilien allerdings Importe aus anderen südamerikanischen Staaten (Mercosur-Raum) zulasse, sah die WTO in der einseitigen Einschränkung einen Verstoß gegen das internationale Handelsrecht. In 2001, im Jahr bevor die Importbeschränkung in Kraft trat, wurden noch rund 7.800 Tonnen runderneuerter Reifen aus Europa nach Brasilien exportiert und machten dort rund 95 Prozent des Einfuhren aus. Bis 2004 waren diese Exporte auf 373 Tonnen gesunken (16 Prozent). Das Berufungsgericht der WTO hat Brasilien in seinem 115-seitigen Bericht nun aufgefordert, nach den Regeln des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) zu handeln. Der brasilianische Markt ist mit jährlich rund 8,5 Millionen Runderneuerten der zweitgrößte der Welt.

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