BRV warnt vor unzulässigen Leichtmetallrädern

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) weist darauf hin, dass seit einiger Zeit vermehrt so genannte „Custom Wheels“ für den amerikanischen Markt in den deutschen Markt gelangen, die in der Regel nicht nach der Räderrichtlinie des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) geprüft worden seien. Eine solche Prüfung ist jedoch Grundlage dafür, damit ein Hersteller ein Teilegutachten oder eine Betriebserlaubnis erhält, ohne die – wenn entsprechende Räder montiert und im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden – die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, warnt der BRV. Wie es weiter heißt, gebe es einige inländische Firmen, die sich auf den Import von nicht mit der Räderrichtlinie konformen Rädern spezialisiert haben und Käufer der entsprechenden Produkte dann gezielt zu bestimmten Prüfstellen lotsen, die es mit den bestehenden Vorschriften nicht so genau nehmen oder manchmal auch aufgrund gefälschter Daten eine Eintragung vornehmen. Deswegen hat der Bonner Fachverband zusammen mit VDAT und VATZ eine Tagung einberufen, zu der auch die verantwortlichen Vertreter der TÜV-Organisationen und deren Verbandsspitze eingeladen waren. Ziel des Ganzen: Durchsetzung der klaren und unmissverständlichen Vorgaben seitens der Sachverständigen sowie verstärkte Qualitätskontrollen, um Fälschungen zu erschweren bzw. zu verhindern. Fehlerhaft erstellte Gutachten sollen einer Stellungnahme des VdTÜV (Verband der TÜV e.V.) zufolge zurückgezogen werden.

Kritik übt der BRV in diesem Zusammenhang übrigens an der Tuningfachpresse, die durch ihre Berichterstattung einerseits den „Hype nach diesen Custom Wheels“ ausgelöst habe, ohne andererseits dabei ein Wort darüber zu verlieren, ob die beschriebenen Teile in Deutschland auf legalem Wege angebaut werden können. „Hierdurch wurde letztlich die Nachfrage erzeugt, die gewissenlose Verkäufer dazu nutzten, solche Teile zu importieren und unter Zuhilfenahme von ebenso gewissenlosen Erfüllungsgehilfen in den Prüforganisationen in den Verkehr zu bringen“, so Gerhard Ackermann, Vorsitzender des BRV-Arbeitskreises Felgenhersteller. Seiner Meinung nach gehöre es zu den essenziellen Pflichten der Fachpresse, vor der Berichterstattung zu recherchieren, ob entsprechende Freigaben vorliegen und die Teile, z.B. Alufelgen, legal angebaut werden können. Der Leser habe schließlich einen Anspruch darauf, vor dem Kauf darüber informiert zu werden, welche Risiken zu beachten sind. „Wir zählen darauf, dass – im Interesse unserer gemeinsamen Kunden – diese Informationspflicht künftig als eine Art ‚Ehrenkodex’ Berücksichtigung und Anwendung findet“, hofft Ackermann.

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