ZDF-Rechtsexperte: Pflicht für Vernünftige

Als im vergangenen Herbst die Diskussion über die geänderte Straßenverkehrsordnung (StVO) ihren Höhepunkt erreichte, wurde das Stichwort einer „situativen Winterreifenpflicht“ geboren. Es gibt zwar keine generelle Pflicht, die durch die StVO §2 Abs. 3a vorgeschrieben wird, wohl aber gilt die Vorschrift, nach der „die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“ sei, „hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage“. Der so genannte Wetterparagraf der Straßenverkehrsordnung kann also durchaus als situativ umschrieben werden. Der ZDF-Rechtsexperte Wolfgang Büser bezeichnete die aktuelle Rechtslage im Rahmen des Dunlop-Workshops Winterreifen nun als „Pflicht für Vernünftige“ und als „Pflicht für Sicherheitsbewusste“. Eine wirkliche allgemeine Pflicht, die als solche im juristischen Sinne bezeichnet werden kann, lasse sich dem Wetterparagrafen nicht entnehmen. Büser betonte gleichzeitig, dass auch die durch die geänderte Rechtslage angedrohten Geldstrafen nicht dazu geeignet seien, eine „Pflicht durch Strafandrohung“ durchzusetzen.

Seit dem die geänderte Fassung der Straßenverkehrsordnung in diesem Mai Gültigkeit erlangte, habe es nach Aussage Büsers noch kein einziges Urteil gegeben, das auf die StVO §2 Abs. 3a Bezug nimmt. Während der laufenden Saison werden allerdings die ersten Urteile zum Thema erwartet. Mit Blick auf entsprechende Verhandlungen stellt der ZDF-Rechtsexperte während des Dunlop-Workshops Winterreifen noch einmal rhetorische Fragen zur Eignung einer entsprechenden Bereifung, die an Wetterverhältnisse anzupassen ist. Seien beispielsweise Winterreifen im Sommer geeignet entsprechend der neugefassten Straßenverkehrsordnung? Wie steht es diesbezüglich um Winterreifen, die knapp vor Erreichen der gesetzlichen Mindestprofiltiefe stehen? Und wie sieht’s mit einem guten, neuen Sommerreifen im Winter aus?

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