Hankook hat in Ungarn Arbeitnehmerrechte verletzt

Der südkoreanische Reifenhersteller Hankook wird in dem gerade erst eröffneten Werk in Dunaújváros mit einer Geldbuße in Höhe von ca. 32.000 Euro belegt, meldet die Zeitung „Pester Lloyd“. Die praktisch seit Aufnahme der Tätigkeit von den kaum geduldeten Gewerkschaften angestrengte Kontrolle der Landesaufsicht für Arbeitsschutz und Arbeitswesen (OMMF) zählte gleich eine Reihe von Verstößen auf, die zur Verhängung der für ungarische Verhältnisse relativ hohen Erststrafe führten.

So wurde wiederholt und teils in schwerem Maße jene Regelung des Arbeitsgesetzbuches verletzt, die 8+4 Stunden als tägliches Maximum des Arbeitspensums vorschreibt. Des Weiteren hielt Hankook die Ruhezeiten zwischen zwei Schichttagen bzw. die Feiertagsregelungen nicht ein. In Hinsicht auf andere Probleme wie die verspätete Anmeldung von Versicherungsverhältnissen geht die Aufsicht von vorübergehenden Versäumnissen im Zusammenhang mit dem Produktionsstart aus.

Das Unternehmen akzeptiert die durch die OMMF verhängte Geldbuße. Die aufgedeckten Rückstände seien teilweise bereits abgestellt worden, Hankook arbeite systematisch daran, den gesetzlichen Bestimmungen in jeder Beziehung gerecht zu werden. „Pester Lloyd“ zitiert den Geschäftsführer des ungarischen Hankook-Werks in Dunaújváros Lee Eung-Young: „Obgleich wir mit der notwendigen Sorgfalt vorgegangen sind, lässt es sich nicht vermeiden, dass bei einer Investition in diesen Ausmaßen und mit derart knappen Realisierungszeiten Schwierigkeiten auf einzelnen Gebieten zutage treten. Wir tun jedoch alles, um diese den Vorschriften der ungarischen Gesetzgebung entsprechend zu bewältigen.“

Im Gegensatz zu dieser Erklärung geht Hankook sehr wohl in Berufung gegen die Entscheidung der noch nicht rechtskräftigen Eintragung einer betrieblichen Gewerkschaft durch das Budapester Gericht. Das Unternehmen betont in einer der deutschsprachigen ungarischen Zeitung übermittelten Pressemitteilung gleichzeitig, sich einem rechtskräftigen Beschluss des Tafelgerichts beugen zu wollen – dann würden die Verhandlungen mit der Gewerkschaft unverzüglich aufgenommen.

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