Schweizer Gericht stärkt Sicherheit im Straßenverkehr

Ein schweizerischer Autofahrer, der mit zu geringer Profiltiefe seiner Pkw-Reifen von der schweizerischen Polizei ertappt worden war, hat nun für einen Monat seinen Führerschein verloren, berichtet Continental von einem Urteil des Bundesgerichts in Lausanne. Die Richter haben mit dieser Entscheidung ein milderes Urteil eines Verwaltungsgerichts korrigiert und sich für die deutliche Ahndung von risikoreicher Fahrzeugbereifung entschieden. In der Verhandlung am 7. August ging es um einen Berufskraftfahrer, der im Mai letzten Jahres bei einer Polizeikontrolle auf regennasser Straße mit teilweise unterschrittener Minimalprofiltiefe von 1,6 Millimeter aufgefallen war. Der Fahrer habe diesen Mangel durchaus feststellen können und hätte für Ersatz sorgen müssen, befanden die Bundesrichter. Das Fahren mit abgenutzten Reifen sei ein mittelschwerer Fall, da dadurch Gefährdung für Andere entstanden sei.

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