Kennzeichnungspflicht für Reifenrollwiderstand

Beim Ländertreffen der Umweltminister aus den G8-Staaten Mitte März in Potsdam haben sich die Politiker darauf verständigt, die weltweiten Kohlendioxidausstoß möglichst rasch zu senken. Damit soll der den Emissionen dieses Treibhausgas zugeschriebene Klimawandel bzw. die globale Erwärmung eingedämmt werden. Eine der beschlossenen konkreten Maßnahmen ist die verstärkte Information der Verbraucher rund um diese Thematik. Deshalb – so wurde festgelegt – müssen schon mit Beginn der kommenden Woche beispielsweise Unterhaltungselektronikgeräte (Fernseher, DVD-Player etc.) oder Computer in den Verkaufsräumen von Media Markt, Saturn usw. hinsichtlich ihrer Energieeffizienzklassen gekennzeichnet werden, so wie es die Verbraucher bereits von Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen oder Wäschetrocknern (abgestufte Buchstabenkennung von A bis E) her kennen. Betroffen von dieser Bestimmung ist allerdings auch die Reifenbranche, denn laut der neuen Gesetzeslage müssen beispielsweise die in einem Reifenservicebetrieb im Verkaufsraum ausgestellten Reifen ab sofort hinsichtlich ihres Rollwiderstandes gekennzeichnet werden.

Bis die Branche ein analoges Schema mit Buchstabenkennungen entwickelt hat, genügt nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) jedoch die Angabe des Rollwiderstandsbeiwertes (in Kilogramm je Tonne). Darüber hinaus müssen die entsprechenden Angaben außerdem noch in sämtlichen Verkaufsunterlagen (Prospekte, Broschüren, Flyer etc.) aufgeführt werden, damit die Kunden auf einen Blick die verschiedenen Produkte hinsichtlich ihres Rollwiderstandes und damit Energiesparpotenzials miteinander vergleichen können. Entsprechende Rückfragen der NEUE REIFENZEITUNG bei ausgewählten Reifenherstellern, die von der neuen Bestimmung ebenso überrascht wurden wie der Handel, haben ergeben, dass die meisten von ihnen schon für die kommende Woche den Druck aktualisierter Produktübersichten in Auftrag gegeben haben und die Auslieferung an den Handel unmittelbar nach deren Fertigstellung erfolgen soll. Bis diese vorliegen, sollten alle alten Unterlagen aus dem Verkaufraum entfernt werden, denn das UBA plant eigenen Angaben zufolge die Umsetzung der neuen Richtlinie stichprobenartig zu überprüfen.

Was aber mit den Reifen im Verkaufsraum machen? Denn die müssen ja ebenfalls gekennzeichnet oder eben aus der Sichtweite der Verbraucher entfernt werden. Um dies zu vermeiden, hat die NEUE REIFENZEITUNG in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WdK) und dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) eine einfache Excel-Tabelle erarbeitet, die den Ausdruck entsprechender Kennzeichnungsschilder mit der Angabe des Rollwiderstandsbeiwertes erlaubt. Allerdings ist die Auswahl – wie nach Download der gepackten Datei (ZIP-Format) festgestellt werden kann – bislang nur auf die gängigsten Pkw-Reifenmodelle beschränkt. Die Redaktion ist jedoch bemüht, die Datensammlung im Laufe der kommenden Woche(n) weiter auszubauen – sowohl was die berücksichtigten Marken als auch die verschiedenen Reifenarten (für Lkw, Motorrad, Landwirtschaft usw.) angeht.

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