Reifen nicht kontrolliert – Kündigung rechtskräftig

Ein Berufskraftfahrer, der wiederholt gravierende Pflichtverstöße begehe – etwa die regelmäßige Kontrolle des einwandfreien technischen Zustands seiner Reifen –, muss mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes rechnen. Das Landesarbeitsgericht in Bonn hat nun einer Gefahrgutspedition Recht gegeben, die einem ihrer Angestellten fristlos gekündigt hatte. Der Fernfahrer war wiederholt von seinem Arbeitgeber aufgefordert worden, sich um die Instandhaltung seines Fahrzeugs und hier seiner Reifen zu kümmern. Auch Abmahnungen fruchteten offenbar nicht, der Fahrer war weiterhin mit „zwei gefährlich abgenutzten Reifen“ unterwegs, so der Kölner Express. Folglich wurde ihm gekündigt, was im Rahmen der Berufungsverhandlung der Kündigungsschutzklage nun als rechtmäßig bewertet wurde. Der Fahrer des Gefahrguttransporters hatte eine Liste mit Verhaltensmaßregeln unterschrieben, zu denen unter anderem auch die Kontrolle von Reifen und Bremsen am Lkw vor Fahrtantritt gehörten.

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